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Korneuburg: 50-Jähriger wegen Verdachts des Missbrauchs dreier Kinder vor Gericht

Der Prozess in Korneuburg wurde vertagt.
Der Prozess in Korneuburg wurde vertagt. ©APA (Symbolbild)
Der Angeklagte muss sich wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verantworten. Der Prozess wirft Fragen auf.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ist ein 50-Jähriger am Montag vor einem Schöffensenat am Landesgericht Korneuburg gestanden. Er soll sich an drei Geschwistern, davon ein Bub, und einem weiteren Mädchen aus dem Bekanntenkreis vergangen haben. Der Deutsche, seit dem Sommer 2015 in U-Haft, bestritt die Vorwürfe vehement und bekannte sich nicht schuldig. Die Verhandlung wurde vertagt.

Laut Anklage haben sich die Übergriffe – von Berührungen der Mädchen bis zum Analverkehr, dem ein heute 14-Jähriger ausgesetzt war – von Herbst 2013 bis Juli 2015 zugetragen. Der Angeklagte, wie die Mutter der Kinder Hausmeister in einer Wohnanlage im südöstlichen Wiener Umland, habe es ausgenützt, dass die Kinder wiederholt bei ihm und seiner Lebensgefährtin übernachteten. Zu einem Vorfall sei es im Haus des Beschuldigten in der Slowakei gekommen. Den Kindern habe der Mann eingeschärft, nichts zu erzählen.

Die Causa kam im Juli 2015 ans Licht

Als sich der Bub Anfang Juli 2015 doch seinem Vater anvertraute, flog die Causa durch die folgende Anzeige auf. Staatsanwältin Gudrun Bischof stützte die Vorwürfe auf übereinstimmende Aussagen der Geschwister in deren kontradiktorischen Einvernahmen – diese wurden den Schöffen am Nachmittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit mehr als zwei Stunden lang vorgeführt.

Verteidigerin Kathrin Ehrbar verwies unter anderem darauf, dass die Mutter der Kinder wiederholt bereits mehrere Personen in dem Gemeindebau angezeigt hätte. Ein Mädchen habe seine Aussage widerrufen, der Bub gelte als verhaltensauffällig.

Angeklagter vermutet Anstiftung zur Falschaussage

Der Angeklagte war seit fünf Jahren mit der Familie befreundet. Die Kinder seien wiederholt zu ihm in die Wohnung gekommen, hätten Hausaufgaben gemacht oder ferngesehen. Er übernahm dann auch als Karenzvertretung den Hausmeisterposten der Frau, die ein viertes Kind bekam. Der 50-Jährige vermutete, dass die Kinder zu ihren Aussagen angestiftet worden seien. Der Bub sei “schwierig” gewesen, etwa auch nackt durch die Wohnung gelaufen.

Einmal habe sich der Bub beim Spazierengehen die Hose heruntergezogen, schilderte die Ex-Lebensgefährtin auf Richterfrage nach besonderen Vorkommnissen. Sowohl sie als auch ihre ältere Schwester, die Jahre zuvor mit dem Beschuldigten verheiratet gewesen war, gab an, nie irgendwelche pädophilen Neigungen bei ihrem Partner und Vater ihrer kleinen Tochter bemerkt zu haben. Sie hatte sich eine Woche vor seiner Festnahme von dem Mann getrennt.

Vertagt, neuer Termin steht noch nicht fest

Nach Aussagen der Mutter der Kinder seien die Mädchen an der Brust betastet worden, der Beschuldigte habe der Jüngeren die Hose heruntergezogen, der Sohn erzählte, es habe “wehgetan”. Mehrere Zeugen aus der Wohnanlage berichteten mehr vom Hörensagen als von eigenen Beobachtungen.

Richter Franz Furtner gab dem Antrag der Verteidigung auf Erstellung psychologischer Gutachten statt. Zudem muss die Vorführung der umfangreichen Aussagen der Opfer fortgesetzt werden. Ein neuer Prozesstermin steht noch nicht fest.

(APA, Red.)

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