Schutzzonen sollen vor allem Minderjährigen zugute kommen. Die Schutzzone am Karlsplatz umfasst den Kinderspielplatz mit Ballkäfig und den im Resselpark mit Johannes Brahms Denkmal befindliche Spielplatz sowie umliegende Bereiche.
Die Schutzzone gilt ab 30. Juni von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr sowohl werktags als auch an Sonn- und Feiertagen und tritt automatisch mit 2. September außer Kraft, wenn sie nicht vorher durch die Polizei aufgehoben wird. Um besonders schützenswerte Personen in der Schutzzone tatsächlich zu schützen, kann die Polizei Personen, von denen bestimmte Gefahren ausgehen, wegweisen und ihnen das Betreten der Schutzzone verbieten.
Die Erklärung zur Schutzzone erfolgt wegen der, im in der Verordnung beschriebenen Bereich, bestehenden Bedrohung von Minderjährigen durch die Begehung von – nicht notwendigerweise unmittelbar gegen sie gerichteten – strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder gerichtlich strafbaren Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz.