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Schlägerei auf Wiener Partyschiff bei Polizeikontrolle: Schuldspruch

Auf einem Party schiff am Donaukanal kam es zu einer Rangelei
Auf einem Party schiff am Donaukanal kam es zu einer Rangelei ©APA / APA (Sujet)
Jenes junge Pärchen, das wegen einer Rangelei bei einer Polizeikontrolle auf einem Wiener Partyschiff vor Gericht musste, ist am Donnerstag schuldig gesprochen worden. Der 32-Jährige und seine Freundin wurden u.a. wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt.
Folter nach Vorfall?
Pärchen vs. Polizisten
Schlägerei am Partyschiff

Zwei Polizisten hatten wegen Anrainerbeschwerden dem Feiern ein Ende bereiten wollen, doch die Amtshandlung geriet völlig aus dem Ruder.

Rangelei am Partyschiff

Der Vorfall ereignete sich bereits im Oktober 2013. Nachdem die Party von der Polizei beendet worden war, hatte der 32-Jährige lautstark dagegen protestiert. Bei einem Gerangel hätte er einem Beamten einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, sodass dessen Brille zu Bruch ging, was dem Mann auch einen Anklage wegen schwerer Körperverletzung einbrachte. Als die Beamten den 32-Jährigen deswegen festnehmen wollten, dürften andere Partygäste das zu verhindern versucht haben. Die Polizisten sahen sich einer Meute wütender Partygäste gegenüber und alarmierten ihre Kollegen.

Anklage: Polizist wurde attackeirt

Der 25-jährigen Freundin des Beschuldigten wurde vorgeworfen, mit Bierdosen geworfen und Beamte gerempelt zu haben. “Sie haben ihn (den 32-Jährigen, Anm.) mit voller Wucht über den Gang geschleudert und dann über den Boden gezerrt”, sagte die junge Frau beim Prozessauftakt im Sommer 2014. Sie habe sehen wollen, was mit ihrem Freund passiert. “Ich hatte weder eine Dose in der Hand, noch hab’ ich versucht, jemanden damit anzugreifen”, erklärte die Jus-Studentin. Die beiden erhoben im Zuge der Ermittlungen schwere Vorwürfe gegen die Polizei, denen das Gericht am Donnerstag jedoch keinen Glauben schenkte.

Widerstand gegen die Staatsgewalt

Der 32-Jährige wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, wegen schwerer Körperverletzung sowie Verleumdung zu neun Monaten bedingter Haft und zu einer unbedingten Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Seine Freundin, die beim Schlussplädoyer des Privatbeteiligtenvertreters erzürnt den Saal verließ, wurde von Richterin Olivia-Nina Frigo zu sechs Monate bedingt wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie wegen Verleumdung verurteilt.

Auch sie muss eine Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro zahlen. Ihr Freund muss dem attackierten Polizisten ein Schmerzengeld in der Höhe von 400 Euro zukommen lassen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger Josef Wegrostek wollen in Berufung gehen.

(apa/red)

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