Ein Ziel der Schule ist es laut Erlass, den Schülern die Fähigkeit zu einem eigenständigen Urteil und dazu auch altersgerecht aufbereitet politisches Grundlagenwissen zu vermitteln, und zwar ohne Parteipolitik in die Schule zu transportieren. Unter diese Einschränkungen falle genau wie Parteiwerbung “auch jede andere Wahlwerbung von Personenkandidatinnen und -kandidaten (…), die sich um ein Amt bewerben”, wird in der “Erinnerung” des Ressorts betont.
Bundespräsidentschaftswahl: Einschränkung der Parteiwerbung an Schulen
Unabhängig vom angegebenen Grund lasse der Besuch eines Politikers “eine zumindest latente Werbewirkung für die entsprechende politische Partei nicht ausschließen”, steht in dem Erlass. Wenn Schulleiter oder Lehrer dennoch Vertreter politischer Parteien oder Wahlwerber einladen, müssen diese laut Ministerium deshalb dafür sorgen, dass von den Gästen “keine Werbewirkung ausgeht”.
Anlass des ursprünglichen Rundschreibens aus 2008 waren übrigens Mitteilungen an das Ministerium, wonach immer wieder Werbematerial mit Parteilogo an Schulen verteilt wurde und sich “Personen des öffentlichen Lebens” ohne Zustimmung der Eltern, aber “offenbar mit Bewilligung der Schulleitung”, mit Kinder filmen oder fotografieren ließen.
(apa/red)