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Prozess um Handyraub in der Justizanstalt Wien-Simmering

In der Justizanstalt Wien-Simmering sind Handys eigentlich verboten
In der Justizanstalt Wien-Simmering sind Handys eigentlich verboten ©APA (Sujet)
Nicht ganz alltäglich war ein Raub, um den sich am Mittwoch ein Prozess im Wiener Straflandesgericht drehte. Fünf junge Strafgefangene sollen in der Justizanstalt Simmering einem Insassen zwei eigentlich in Gefängnissen verbotene Handys geraubt haben.

Das Quintett musste sich wegen den Vorfällen vom September 2014 vor Richterin Beate Matschnig verantworten. In dem Prozess kam zutage, dass der Großteil der Gefangenen in Simmering über Handys verfügte.

Ein Mobiltelefon-Mittelsmann namens Johnny

Ein gewisser “Johnny” soll die Strafgefangenen über die hausinterne Malerei mit den Mobiltelefonen versorgt haben. Mit mindestens 250 Euro musste man für die Telefone samt Ladegerät und SIM-Karte rechnen, erzählte das 23-jährige Opfer bei seiner Zeugenaussage.

Laut Anklage war es bei dem Vorfall vor einem Jahr zuvor zu Streitereien zwischen dem Opfer und den fünf jungen Männern (im Alter von 20 bis 27 Jahre) wegen eines USB-Sticks gekommen. Weil der 23-Jährige – der Tätowierer in den Gefängnis – diesen nicht herborgen wollte, fühlte sich ein 20-Jähriger “verarscht” und stellte ihn zur Rede, wie er vor Gericht aussagte. Verstärkung holte er sich von seinen vier Freunden, um laut Staatsananwaltschaft mit bedrohlichem Gehabe in der Zelle aufzumarschieren. Der 20-Jährige versetzte dem 23-Jährigen Schläge mit der flachen Hand, während sich die anderen – teilweise mit Besenstilen bewaffnet – in die Tür stellten.

Schläge und Forderung, Handy herauszugeben

Ein Freund des 20-Jährigen – ein ca. 1,90 Meter großer, durchtrainierter Insasse – schlug ebenfalls auf das Opfer ein und forderte die Herausgabe von Handy, Ladekabel, USB-Adapter sowie Tätowierfarbe. Einer der fünf filmte den Überfall sogar mit, was dem Quintett später zum Verhängnis wurde. Weil eines der Handys ein kaputtes Display hatte, wurden dem 23-Jährigen das Telefon sowie ein weiteres in der Nacht darauf wieder zurückgebracht. Weil da der 20-jährige Hüne zu ihm sagte, er soll von dem Vorfall nichts sagen, sonst werden ihm die “Eier abgeschnitten”, wurde diesem Angeklagten auch versuchte Nötigung zur Last gelegt.

Quintett bekannte sich “nicht schuldig”

Die fünf Beschuldigten bekannten sich nicht schuldig. Die beiden 20-Jährigen berichteten, dass diese Mobiltelefone ihnen gehörten und sie diese wieder zurück haben wollten. Denn eigentlich seien diese Handys für einen “alten Türken” gedacht gewesen, einen bisher nicht eruierbaren Strafgefangenen, der dafür bezahlt hätte. Die anderen drei behaupteten, bei dem Raub nur dabei gestanden zu sein: “Ich bin nur mitgegangen, um zuzuschauen”, sagte ein 26-Jähriger. Dass er dabei einen Besenstil in der Hand hatte, begründete er damit, dass er zuvor die Zelle geputzt habe. Doch waren die fünf immer wieder in Zellen gegangen und hätten sich ungefragt, Schokolade, Cola oder Zigaretten genommen.

Dass die Handys ihm gehörten, konnte der 20-Jährige auf der Anklagebank allerdings nicht beweisen: “Ich hab keine Rechnung, im Gefängnis gilt der Handschlag.” Ein 27-Jähriger Mitbeschuldigter meinte bei seiner Einvernahme durch die Polizei: “In der Justizanstalt Simmering ist es leichter an ein Handy zu kommen als auf der Straße.” Die Verhandlung wurde zur weiteren Zeugeneinvernahme auf den 28. Oktober vertagt.

(apa/red)

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