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Prozess nach Akademikerball-Demo: Sechs Monate bedingt

Urteil nach Ausschreitungen bei Akademikerball: Sechs Monate bedingt.
Urteil nach Ausschreitungen bei Akademikerball: Sechs Monate bedingt. ©APA
Am Montag endete der Prozess gegen einen 43-jährigen Demonstranten, der beim Akademikerball 2014 randalierte, mit einer Strafe von sechs Monaten bedingt.
"Wollte eine Reaktion zeigen"
Polizisten schildern Randale

Dem 43-jährigen Kurden war vorgeworfen worden, bei den Demonstrationen gegen den Akademikerball und gegen den Aufmarsch der Identitären wissentlich an der Zusammenrottung einer größeren Menschenmenge teilgenommen zu haben, die auf die Begehung von Körperverletzungen und Sachbeschädigungen ausgerichtet war. Der Schöffensenat wies jedoch den solcherart inkriminierten Landfriedensbruch zurück.

Kein Landfriedensbruch

Wie Richter Andreas Böhm in seiner ausführlichen Urteilsbegründung darlegte, hätten sich in beiden Fällen für den Landfriedensbruch “überhaupt keine Anhaltspunkte” gefunden. Indem Böhm auf die entsprechenden Zeugenaussagen der vernommenen Polizisten verwies, waren nach Ansicht des Gerichts bei beiden Kundgebungen die für einen Schuldspruch erforderliche Anzahl von 100 gewalttätigen Personen nicht nachweisbar. Bei den Gewalttätigkeiten vor dem Burgtheater am 24. Jänner 2014 wären zehn bis 15 aggressiv gewesen, bei den Tätlichkeiten am 17. Mai 20 bis 30, sagte Böhm: “Der überwiegende Teil der Leute war friedlich.”

Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte, weil er im Jänner vor dem Burgtheater eine junge Polizistin mit einer Fahnenstange geschlagen und die Uniformierte am rechten Unterarm verletzt hatte. Formal war das als schwere Körperverletzung zu qualifizieren: Obwohl die Beamtin eine Prellung an den Handgelenksbändern und aus medizinischer Sicht damit nur eine leichte Blessur davontrug, ist laut Strafgesetzbuch jede Verletzung an einem Exekutivbeamten als an sich schwer einzustufen. Die Steinwürfe gegen namentlich nicht mehr feststellbare Polizisten im Bereich Landesgerichtsstraße – Bellaria am 17. Mai waren aus diesem Grund als versuchte schwere Körperverletzung zu ahnden. Weil der Angeklagte in seiner Einvernahme angegeben hatte, er habe im Mai die Uniformierten mit seinem Handeln an der Festnahme anderer Demonstranten hindern wollen, wurde er zusätzlich wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig erkannt.

Gänzlich freigesprochen wurde der Kurde von den wider ihn erhobenen Vorwürfen im Zusammenhang mit seiner Festnahme. Dabei ging das Gericht vom Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” aus. Auf dem Videomaterial waren die inkriminierten Stichbewegungen gegen den Unterleib eines Beamten nicht zu sehen. Vielmehr sei der Verteidigung recht zu geben, dass auf dem Bildmaterial die Fahnenstangen durchgehend nach oben zeigten, sagte der Richter.

Freiheitsstrafe auf Bewährung

Die Freiheitsstrafe von sechs Monaten wurden zur Gänze auf Bewährung ausgesprochen, wobei dem 43-Jährigen seine bisherige Unbescholtenheit, die Schadensgutmachung – er hatte die Privatbeteiligten-Ansprüche der verletzten Polizistin anerkannt – sowie die teilweise geständige Verantwortung mildernd angerechnet wurden. Die bedingte Strafnachsicht reiche aus, “um ihn von weiteren, völlig sinnlosen Angriffen abzuhalten”, meinte der Vorsitzende.

Der 43-Jährige nahm nach Rücksprache mit Verteidigerin Nadja Lorenz die Strafe an. Am Freitag wurde das Urteil schließlich rechtskräftig.

(APA/Red)

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