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ORF-Ausschluss: Peter Pilz will vor den Verfassungsgerichtshof ziehen

Peter Pilz wehrt sich weiter gegen seinen Ausschluss bei den ORF-Konfrontationen.
Peter Pilz wehrt sich weiter gegen seinen Ausschluss bei den ORF-Konfrontationen. ©APA/Georg Hochmuth
Peter Pizl nimmt den Ausschluss seiner Liste von den ORF-TV-Konfrontationen zur Nationalratswahl nicht hin, attackiert ORF-Chef Alexander Wrabetz und kündigt eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) an.

Der Ausschluss der Liste Pilz von der ORF-TV-Konfrontationen zur Nationalratswahl lässt deren Gründer Peter Pilz nicht nur gegen den ORF vorgehen, sondern auch gegen die gesetzliche Regelung, auf die sich das öffentlich-rechtliche Medienunternehmen beruft. Am Freitag kündigte er in einer Pressekonferenz eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) an.

Der ORF stellt bei der Einladungspolitik zu den Konfrontationen auf das Bestehen eines Parlamentsklubs ab. Einen solchen könnte die Liste Pilz aber selbst dann nicht gründen, wenn die nötigen fünf Abgeordneten (und nicht wie derzeit nur vier) dahinterstünden. Dies ist gemäß Geschäftsordnung des Nationalrats seit 2013 nämlich auf den ersten Monat einer Gesetzgebungsperiode beschränkt.

Peter Pilz hält TV-Ausschluss für verfassungswidrig

Bei der Liste Pilz hält man dies für verfassungswidrig, denn die Regelung schaffe zwei Klassen von Abgeordneten. Wer später aus einem Klub ausscheide und nicht in einen bestehenden wechsle, sei etwa von der Arbeit in den Ausschüssen ausgeschlossen. Nicht nur die Liste-Pilz-Kandidaten Daniela Holzinger, Wolfgang Zinggl und Bruno Rossmann finden das unfair, sondern mit Karl Öllinger auch ein aktuelles Mitglied der Grünen. “Das halte ich für ein Riesenproblem, deshalb unterstütze ich die Klage, nicht aber die Liste Peter Pilz”, sagte er vom Pressekonferenz-Podium aus.

Pilz wetterte – wie zuletzt in Boulevard-Tageszeitungen – erneut gegen den ORF, wobei er sich speziell auf Generaldirektor Alexander Wrabetz einschoss und betonte, die Journalisten in Schutz nehmen zu wollen. Die Geschäftsführung hingegen breche systematisch das ORF-Gesetz und dessen Informationsauftrag. Der Ausschluss von den Konfrontationen sei “Willkür, das grenzt an Zensur, und wir können uns das einfach nicht gefallen lassen”, so Pilz.

Erneut drohte er dem Unternehmen mit millionenschweren Schadenersatzforderungen. Im Falle eines Nichteinziehens seiner Liste in den Nationalrat “kann das für ORF immens teuer werden, kann das auch ein 20-Millionen-Verfahren werden”, sagte der Ex-Grüne. Die Erfolgsaussichten solcher Klagsdrohungen werden von Rechtsexperten allerdings als äußerst gering eingeschätzt.

Verfassungsrechtler geben Pilz keine Chance

Verfassungsrechtler Theo Öllinger hält die Beschwerde der Liste Pilz gegen die Einschränkung bei der Klubgründung für aussichtslos. Pilz fehle schlicht die Klageberechtigung, sagte er am Freitag auf APA-Anfrage. Keine Erfolgsaussicht sieht auch Albert Steinhauser, der Klubchef der Grünen. Wann sich der VfGH mit der Beschwerde befassen wird, ist noch offen.

“Pilz kann nicht einfach gegen ein Gesetz klagen, er braucht ein Drittel der Abgeordneten”, formulierte Öhlinger seine prozessualen Bedenken. Der Ex-Grüne sei Organ des Staates, er könne hier nicht mittels Individualbeschwerde als Privatperson auftreten. Auch dass insgesamt fünf Abgeordnete – jene Anzahl, die früher noch uneingeschränkt einen Klub gründen konnte – dahinter stehen, könne nicht als Legitimation dienen.

In inhaltlicher Sicht hält der Verfassungsrechtler den Passus der Geschäftsordnung aber sehr wohl für problematisch. “Bei der sehr hohen Wertschätzung, die das freie Mandat in der Judikatur des VfGH hat, kann man schon argumentieren, dass die Abgeordneten das Recht haben müssen, sich jederzeit zu einem Klub zusammenzuschließen”, so Öhlinger.

VfGH: Zeitpunkt der Bearbeitung noch offen

Wann die Beschwerde vom VfGH behandelt wird ist noch offen. Das Prozedere erfolge wie jedem anderen Antrag, sagte Sprecher Wolfgang Sablatnig. Der Antrag werde nach seiner Einbringung einem Richter zugeteilt, bearbeitet und nach Fertigstellung in einer der Sessionen des Höchstgerichts behandelt.

Gelassen zeigte man sich ob der Beschwerde und der Unterstützung durch den Abgeordneten Karl Öllinger bei den Grünen. Klubchef Steinhauser betonte, dass seine Fraktion zwar seinerzeit gegen de Gesetzesänderung gestimmt habe. Er sieht aber weder rechtlich-argumentativ, noch in der Art der Einbringung eine Chance zur Durchsetzung für Pilz. Zu Öllinger sagte er: “Er ist Grüner, bleibt Grüner und bleibt Mitglied des Klubs.”

(APA, Red.)

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