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OGH muss im Fall des mutmaßlichen Sechsfachmörders Aslan G. entscheiden

Der Oberste Gerichtshof muss im Fall Alsan G. entscheiden
Der Oberste Gerichtshof muss im Fall Alsan G. entscheiden ©APA (Sujet)
Im Fall der Auslieferung des angeblichen Sechsfachmörders Aslan G. geht das juristische Tauziehen in die nächste Runde. Der Beschuldigte soll auf Betreiben der Moskauer Generalstaatsanwaltschaft an Russland überstellt werden.
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Nachdem das Justizministerium grünes Licht gegeben hatte, hat die Verteidigung nun einen Antrag auf die Erneuerung des Verfahrens eingebracht.

Mutmaßlicher Sechsfachmörder Aslan G.: OGH muss entscheiden

Über diesen Erneuerungsantrag werde der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden, sagte die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, am Montag zur APA. Diese Entscheidung ist nun abzuwarten. Darüber hinaus hätten die Verteidiger einen Antrag auf Aufschub der Auslieferung wegen Transportunfähigkeit ihres Mandanten eingebracht und mit Flugangst begründet. Der zuständige Richter habe ein Gutachten eingeholt, der Gutachter habe die behauptete Transportunfähigkeit nicht verifizieren können, sagte Salzborn.

2015 von Zielfahndern in Wien festgenommen

Aslan G. war im Jänner 2015 von Zielfahndern in Wien festgenommen worden. Nach Angaben der russischen Justiz hat er als Kopf einer kriminellen Vereinigung zwischen November 2012 und Oktober 2013 die Ermordung von sechs Menschen durch Mitglieder seiner Organisation in Auftrag gegeben. Bei zwei weiteren derartigen Auftragstaten seien die ins Visier genommenen Personen mit dem Leben davongekommen. Der mafiösen Gruppierung werden darüber hinaus die 2008 verübten Morde am nordossetischen Vizepremier Kasbek Pagijew und am Bürgermeister der Hauptstadt Wladikawkas, Witali Karajw, zur Last gelegt. Der angebliche Mafia-Pate bezeichnet sich als Opfer einer zufälligen Namensgleichheit und versicherte, die gegen ihn gerichteten Anschuldigungen seien politisch motiviert und von maßgeblichen Stellen in Moskau gesteuert.

Russisches Auslieferungsersuchen auf Eis gelegt

Das russische Auslieferungsersuchen, das nach mehreren Anläufen genehmigt worden war, wurde vom Oberlandesgericht Wien Ende 2015 auf Eis gelegt. Grund dafür war zum einen eine Gesetzesänderung in Russland. Zum anderen wurde bekannt, dass Russland sich bei einer Auslieferung im August 2015 offenbar nicht an die abgegebenen Garantien gehalten hatte. Aslan G. war im Februar 2016 nach 13 Monaten Haft gegen 100.000 Euro Kaution und Gelöbnis enthaftet worden. Im September dieses Jahres wurde er in Überstellungshaft genommen, damit seine Auslieferung nach Moskau sichergestellt werde.

(APA/Red.)

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