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17. Oktober 2012 17:25; Akt.: 17.10.2012 17:25

Noch keine Entscheidung im Prozess um Bestände der Wiener Kultusgemeinde

Noch ist nicht geklärt, ob die historischen Bestände der Kultusgemeinde zurück nach Wien kommen. Noch ist nicht geklärt, ob die historischen Bestände der Kultusgemeinde zurück nach Wien kommen. - © APA
Noch gibt es im Prozess rund um den Verbleib der historischen Bestände der Wiener Kultusgemeinde (IKG) kein Urteil. Diese waren nach dem Zweiten Weltkrieg nach Israel ausgelagert worden, dort sieht man sie jedoch als “permanente Leihgabe” an und verweigert die Rückgabe.

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“Die Entscheidung über den Verbleib der Dokumente liegt beim zuständigen Gericht, nicht beim Israelischen Staatsarchiv (wie die “Jerusalem Post” berichtet hatte, Anm.)”, erklärte Erika Jakubovits, Restitutionsbeauftragte der IKG, am Mittwoch auf APA-Anfrage. Der Prozess sei noch am laufen, die österreichische Seite sei noch nicht einmal angehört worden, so Jakubovits. Eine Fortsetzung der Verhandlung sei für 1. November geplant.

Bestände wurden nach dem Krieg ausgelagert

Die historischen Bestände der Wiener Kultusgemeinde sind nach dem Zweiten Weltkrieg von Wien nach Israel ausgelagert worden. Nach zahlreichen Briefen und Gesprächen mit dem Zentralarchiv für die Geschichte des Jüdischen Volkes in Jerusalem, in denen die IKG um eine Rücküberstellung des Archivs nach Wien gebeten habe, habe sich die IKG im November 2011 zu einer Klage entschlossen, erklärt Jakubovits.

In den 50er Jahren sei nicht klar gewesen, wie es mit der jüdischen Gemeinde in Wien weitergehen würde und ob sie überhaupt eine Zukunft habe, daher habe man die historischen Bestände leihweise dem Zentralarchiv zur Verfügung gestellt. Heute gebe es jedoch wieder eine blühende jüdische Gemeinde in Wien, man sei daher bemüht, das gesamte Archiv (das auch in Russland, Polen und Tschechien liegt, Anm.) wieder nach Wien zu holen.

Zentralarchiv in Jerusalem verweigert Rückgabe

Das Zentralarchiv in Jerusalem verweigert die Rückgabe und spricht von einer “permanenten Leihgabe”. Im Gerichtsverfahren wurde auf Initiative des Zentralarchivs eine Stellungnahme des Israelischen Staatsarchivs angefordert. Dieses kommt zum Schluss, dass die historischen Bestände in Jerusalem verbleiben sollen, ist jedoch rechtlich nicht bindend, wie die IKG mitteilte. Die “Jerusalem Post” hatte berichtet, das zuständige Gericht habe die Entscheidungsgewalt dem Staatsarchiv übertragen. (APA)



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