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Elektronische Fußfessel für Helmut Elsner abgelehnt

Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner bleibt weiter im Gefängnis. Das Wiener Straflandesgericht hat am Dienstag seinen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest zurückgewiesen.
Staatsanwaltschaft mit Fußfessel einverstanden

Der zuständige Haftrichter sei zur Überzeugung gelangt, dass die bei Helmut Elsner gegebene Fluchtgefahr einem elektronisch überwachten Hausarrest im Wege steht, legte Christina Salzborn, die Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts, unmittelbar nach der Ablehnung der Fußfessel für den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor gegenüber der APA die Entscheidungsgründe dar. Dagegen meldeten Elsners Rechtsvertreter Karl Bernhauser und Jürgen Stephan Mertens unverzüglich Beschwerde an, mit der sich nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) auseinanderzusetzen haben wird.

Gemäß §173 a Strafprozessordnung (StPO) kommt eine Fußfessel für U-Häftlinge dann infrage, wenn der “Zweck der Anhaltung (…) auch durch diese Art des Vollzugs der Untersuchungshaft erreicht werden kann”, wie es im Gesetz wörtlich heißt. Dass dies bei ihrem Ehemann nicht angenommen wurde, empörte Ruth Elsner, die vor dem Grauen Haus den Ausgang der Haftverhandlung abgewartet hatte. “Natürlich eine Enttäuschung, gewaltig”, kommentierte sie die den Weiterverbleib ihres Mannes im Gefängnis. Sie ortete “ein absurdes Theater” und “Psychokrieg”. Dass Helmut Elsner nicht in den Hausarrest wechseln darf, sei “für einen normalsterblichen Mitteleuropäer ja nicht nachvollziehbar”.

“Ich mache mir Sorgen um meinem Mann. Für den muss das eine gewaltige Niederlage sein. Auch psychisch. Das ist ein gewaltiger Stress, auch mental und körperlich”, sagte Ruth Elsner zu den zahlreich erschienenen Medienvertretern.

Helmut Elsner selbst sieht sich als Polit-Opfer. Dass er nach dreieinhalb Jahren U-Haft weiter im Gefängnis bleiben muss und nicht in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln darf, führt er auf Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) und ihren Kabinettchef Georg Krakow zurück, teilte sein Anwalt Karl Bernhauser nach der Haftverhandlung den anwesenden Medienvertretern mit.

Bandion-Ortner hatte den BAWAG-Prozess geleitet, in dem Elsner wegen Untreue, schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Bilanzfälschung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, wobei das Urteil vom Juli 2008 nach wie vor nicht rechtskräftig ist. Krakow hatte in diesem Verfahren als Vertreter der Anklagebehörde fungiert. “Beide hatten kein Interesse daran, die Frage zu klären, wo das von Wolfgang Flöttl angeblich verspekulierte Geld hingekommen ist. Es gab bei Flöttl keine Kontoöffnungsanträge, im Unterschied zu Elsner wurde auch nicht auf sein Privatvermögen zugegriffen”, sagten Bernhauser und Elsners zweiter Rechtsbeistand Jürgen Stephan Mertens.

Die beiden gaben in diesem Zusammenhang bekannt, dass Elsner in den Vereinigten Staaten Flöttl wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche angezeigt hat. Anhand eines Privatgutachtens sei “nachweisbar, dass sich Flöttl das verschwundene Geld zugeeignet hat”, wie Bernhauser feststellte. Details dazu wollen er und Mertens am kommenden Donnerstag in einer Pressekonferenz präsentieren.

Seit 1. September können U-Häftlinge und Strafgefangene, die eine Strafe bzw. Reststrafe von höchstens einem Jahr zu verbüßen haben, Hausarrest statt Haft beantragen. Das Justizministerium erhofft sich damit eine Entlastung der teilweise überbelegten Justizanstalten. Elsner dunstet seit Februar 2007 in U-Haft, die Justiz hat erst vor drei Wochen seine Entlassung aus gesundheitlichen Gründen – der mittlerweile 75-Jährige ist herzkrank – einmal mehr mit dem Hinweis auf die nach wie vor aufrechte Fluchtgefahr abgelehnt. Der Ex-BAWAG-Chef ist im Juli 2008 im sogenannten BAWAG-Prozess wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung zu neuneinhalb Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil ist nach wie vor nicht rechtskräftig, ein Termin für das Rechtsmittelverfahren nicht in Sicht. Die in der U-Haft verbrachte Zeit wird Elsner zur Gänze auf das endgültige Strafausmaß angerechnet.

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