Am Mittwoch ist im Wiener Straflandesgericht ein Antrag seiner Anwälte eingelangt, in dem diese eine elektronische Fußfessel für den mittlerweile 75-Jährigen verlangen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den Wechsel von der U-Haft in den elektronisch überwachten Hausarrest keine Einwände, wie Behördenleiterin Maria-Luise Nittel am Donnerstagnachmittag auf APA-Anfrage erklärte.
Hausarrest für Elsner?
Aus Sicht der Anklagebehörde steht die Fluchtgefahr, die zuletzt das Wiener Oberlandesgericht (OLG) einmal mehr schriftlich bestätigt hatte, einem Hausarrest nicht im Wege. “Die Entscheidung, ob Helmut Elsner eine Fußfessel bekommt, liegt somit beim zuständigen Haftrichter”, sagte Nittel.
Fußfessel-Entscheidung frühestens kommende Woche
Der für Helmut Elsner zuständige Haftrichter wird frühestens in der kommenden Woche entscheiden, ob der ehemalige BAWAG-Generaldirektor von seiner Gefängniszelle in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln darf.
Ob Elsner eine Fußfessel erhält, wird formell in einer Haftverhandlung geklärt. Diese kann erst anberaumt werden, wenn der Richter Bewährungshilfe angeordnet und die gesetzlich vorgesehenen Erhebungen veranlasst hat. So muss die Wohnung, in der Elsner sich permanent aufzuhalten gedenkt, in Augenschein genommen werden. Auch die formelle Zustimmung seiner Ehefrau Ruth und allfälliger weiterer Mitbewohner zur Fußfessel ist einzuholen.