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Tschetschenen-Mord: Verfahren gegen Kadyrow bei StA Wien

©APA
Laut Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien und Anwälten des Mordopfers Umar Israilov wird einer Strafanzeige, die sich unter anderem gegen den tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow richtet, nach wie vor nachgegangen.

“Da gibt es ein offenes Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien”, so OStA-Sprecherin Marie-Luise Nittel zur APA. Einen Antrag auf einen Haftbefehl gegen das Staatsoberhaupt habe es, anders als kolportiert, nicht gegeben, sondern lediglich eine diesbezügliche Anregung von Anwälten.

Ausgangspunkt des offenen Verfahrens war laut Staatsanwaltschaft Wien die Anzeige gegen jenen Landsmann Israilovs, der im Juni 2008 bei der Polizei von einem Tötungs-Auftrag gegen Israilov berichtet hatte. Seit Mitte Jänner ist bekannt, dass der Asylwerber sich dabei als Agent bezeichnete und nach einer Anzeige abgeschoben wurde. Der Vorhabensbericht zu dem Verfahren befindet sich auf dem Weg vom Justizministerium zur Staatsanwaltschaft Wien.

Die Anwälte Israilovs wollten laut eigenen Angaben im Zuge des EM-Match Russlands gegen Griechenland zunächst in Salzburg und dann in Wien einen Haftbefehl erwirken. Bezüglich des Haftbefehls gegen Kadyrow gab es am 11. Juni 2008 bei der Staatsanwaltschaft den ersten Eintrag. Bei der Anregung der Anwälte auf eine Festnahme, habe man – wie bei jedem staatlichen Vertreter üblich – zunächst drei Punkte prüfen müssen: eine mögliche Immunität, die inländische Gerichtsbarkeit sowie die Greifbarkeit des Gesuchten, erklärte Nittel.

Erst dann hätte überhaupt um eine gerichtliche Bewilligung eines Haftbefehls angesucht werden können, zu diesem Zeitpunkt sei Kadyrow gar nicht mehr in Österreich gewesen, betonte die Sprecherin. Ein Haftbefehl wurde nie beantragt, es blieb bei einer Anregung der Anwälte. Kadyrow genoss laut Außenministerium keine politische Immunität, auch eine inländische Gerichtsbarkeit dürfte gegeben gewesen sein.

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