Kernstück des neuen Wahlrechts, auf das sich die rot-grüne Stadtregierung im Koalitionsabkommen festgelegt hat, ist eine Änderung der Berechnungsformel, nach der – ausgehend vom jeweiligen Wahlergebnis einer Fraktion – die Anzahl ihrer Mandate ermittelt wird. Jahrelanger Zankapfel zwischen SPÖ und Grünen war dabei jener “Verzerrer”, der stimmenstarke Parteien überproportional bei der Mandatszuteilung begünstigte.
Die Roten wollten daran nicht herumschrauben, die Grünen plädierten für eine gänzliche Abschaffung.
Weniger Mandate für SPÖ und FPÖ
Getroffen hat man sich in der Mitte: Der Faktor wird nun halbiert. Welchen Einfluss die neue Methode hat, lässt sich zeigen, wenn man das Wahlergebnis vom 11. Oktober nach der künftigen Formel umrechnet. Die SPÖ hätte folglich nicht 44 Mandate, sondern nur 42.
Die FPÖ hätte ebenfalls zwei Mandate weniger und käme auf 32 statt 34 Mandate. Folglich stünde den Blauen auch kein Vizebürgermeisteramt zu, da man auf dieses erst ab einem Drittel der insgesamt 100 Mandate Anspruch hat.
Andere Parteien profitieren
Was die großen Parteien verlieren, kommt den kleinen zugute. Nach neuer Berechnung kämen die Grünen auf 11 statt 10, die ÖVP auf 9 statt 7 und die NEOS auf 6 statt 5 Mandate. Die rot-grüne Stadtregierung hätte somit insgesamt eine etwas dünnere Mehrheit und hielte 53 statt aktuell 54 Mandate.
Das neue Wahlrecht, das mittels rot-grünem Antrag am Dienstagnachmittag in den zuständigen Ausschuss kommt, muss dann noch im Landtag beschlossen werden, um in Kraft treten zu können. Das soll in der Sitzung am 17. Dezember über die Bühne gehen.
(APA)