11. Oktober 2012 11:33; Akt.: 11.10.2012 11:33

“Neuer” Führerschein in Österreich: Fragen und Antworten

Viele Fragen zum Thema Führerschein. Viele Fragen zum Thema Führerschein. - © APA/Sujet
Viele Fragen rund um den Scheckkartenführerschein: Am 19. Jänner 2013 tritt in Österreich die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Die alten Dokumente bleiben dennoch gültig. Hier ein Sammelsurium an Wissenswertem.

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Muss ich meinen alten rosa Führerschein oder meine aktuelle Scheckkarte noch 2012 umtauschen?

Antwort: Nein. Der bisher in Österreich ausgestellte Scheckkartenführerschein und das alte rosa Dokument bleiben bis 19. Jänner 2033 – also noch die nächsten 20 Jahre – gültig.

Warum gib es die 3. EU-Führerscheinrichtlinie überhaupt?

Antwort: In den EU-Mitgliedsstaaten gibt es derzeit mehr als 110 verschiedene Führerscheinmodelle. Mit einer in allen Ländern einheitlichen Scheckkarte will man Fälschungen und Missbrauch verhindern. “Zudem wird die Reisefreiheit erleichtert, weil die Karte bei Polizeikontrollen überall anerkannt wird”, sagte ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. Ab 2013 soll jeder Fahrzeuglenker in der EU bei Neuerwerb oder Umtausch den gleichen Führerschein in Händen halten.

Scheckkartenführerschein: Frist?

Wird der Führerschein befristet?

Antwort: Ja. Alle 15 Jahre muss das Dokument in Österreich getauscht werden. Die Kosten dafür werden 55,70 Euro betragen.

Muss ich im Zuge des Tauschs oder des Neuantrags zu einer Gesundheitsuntersuchung?

Antwort: Nein. In Österreich wird es weiterhin keine Gesundheitschecks geben. Das Verkehrsministerium hat stets betont, dass Staaten mit verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen keine besseren Unfallstatistiken liefern.

Dürfen ab 2013 schon Jugendliche mit 16 Jahren ein Motorrad lenken?

Antwort: Nach einer ärztlichen Untersuchung, einer umfassenden theoretischen und praktischen Ausbildung inkl. theoretischer und praktischer Prüfung mit Fahrlehrer, ja – allerdings nur Motorräder bis 125 ccm. Nach der Prüfung muss innerhalb eines Jahres eine zweistündige Perfektionsfahrt mit einem Fahrlehrer, ein Gefahrenwahrnehmungstraining und ein psychologisches Gespräch im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings stattfinden.

Ist zu befürchten, dass dadurch die Unfälle von jugendlichen Motorradlenkern steigen?

Antwort: Verkehrsexperten erwarten keine Zunahme der Unfallzahlen. Der “stufenweise Zugang” zum Motorradführerschein soll das Sammeln von Erfahrung auf kleineren Motorrädern fördern, bevor man auf größere Motorräder umsteigt. Die neue Ausbildung ist eine deutliche Verbesserung zur derzeitigen Situation, sagte etwa Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV).

Was ändert sich für Motorradfahrer?

Antwort: Für Moped und Mopedauto-Fahrer ist eine eigene Führerscheinklasse AM vorgesehen. Voraussetzung für den Erwerb ist eine theoretische Prüfung und ein Mindestalter von 15 Jahren. Mit frühestens 16 kann nach abgelegter Führerscheinprüfung eine Lenkberechtigung für die Klasse A1 (125 ccm) erworben werden. Danach ist es im zweijährigen Rhythmus nach Schulung oder praktischer Fahrprüfung stufenweise möglich, auf die Klasse A2 (bis 35 kW) und schließlich die Klasse A umzusteigen. Das Mindestalter für Lenker von leistungsstärkeren Motorrädern, die bisher keine Lenkberechtigung der anderen Klassen aufweisen, wurde von 21 auf 24 Jahre erhöht.

(APA)



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