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Nationalrat zählt nur in Wien

Landtagswahlen: Nur in Wien zählt der Nationalrat
Landtagswahlen: Nur in Wien zählt der Nationalrat ©APA
Fünf Nationalratsabgeordnete des Team Stronach verhelfen der Liste"Wir Wollen Wahlfreiheit" (kurz: WWW) auf den Stimmzettel für die Wien-Wahl. Das wäre in keinem anderen Bundesland möglich.

Nur Wien erkennt Unterschriften von Abgeordneten zum Bundesparlament für die Kandidatur bei der Wahl des Landesparlaments an. Sonst gelten sie nur bei Bundeswahlen, also der des Nationalrats und der EU-Mandatare.

Wien nicht alleine mit Regelung

Mindestens 100 Unterstützungserklärungen pro Wahlkreis (von denen es 18 gibt) müssen Parteien ihren Wahlvorschlägen beilegen, um bei der Landtagswahl – in Wien zugleich Gemeinderatswahl – am 11. Oktober anzutreten. Es sei denn, die Partei ist bereits im Stadtparlament vertreten – oder fünf Nationalrats-Mitglieder haben den Wahlvorschlag unterschrieben. Diese in Paragraf 43 der Wiener Gemeindewahlordnung fixierte Ausnahme gilt nicht nur für die Gemeinderatswahl, sondern auch für die Bezirksvertretungswahl.

Nicht ganz allein ist Wien mit der Regelung, dass bereits im Landesparlament vertretene Parteien gar keine Unterschriften brauchen. Das gilt auch in Vorarlberg.

Leichter haben es die Landtagsparteien allerdings überall: Im Burgenland und der Steiermark muss deren Wahlvorschläge nur ein Landtagsabgeordneter unterschreiben, in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg drei – und de facto auch in Tirol, wo die Unterschriften eines Landesmandatars ein Drittel der nötigen Unterstützungserklärungen ersetzt.

Regelung in anderen Ländern

Wie viele nötig sind, ist in Tirol etwas komplizierter und abhängig von der letzten Wahl. Denn neue Parteien müssen dort die Unterschriften von mindestens einem Prozent der Wahlzahl in jeweiligen Wahlkreis sammeln – also der Zahl, mit deren Hilfe bei der vorigen Wahl die Mandate verteilt wurden. Mandatsabhängig ist auch die burgenländische Regelung: Dort sind fünf Mal so viele Unterschriften nötig wie im Wahlkreis Mandate verteilt werden.

In den anderen Ländern müssen die Wahlvorschläge in jedem Wahlkreis von einer im Gesetz fix geregelten Anzahl an Wahlberechtigten – sie liegt zwischen 50 (Niederösterreich) und 200 (Steiermark) – unterstützt werden.

>> Alle Informationen zur Wien-Wahl 2015

(APA)

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