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Nach Fischer-Abschied: Ein Dreier-Gespann an der Spitze des Staates

Die Nationalratspräsidenten Norbert Hofer, Doris Bures und Karlheinz Kopf.
Die Nationalratspräsidenten Norbert Hofer, Doris Bures und Karlheinz Kopf. ©APA/Helmut Fohringer
Nach der Aufhebung des Stichwahlergebnisses der Bundespräsidentenwahl durch den VfGH gehen die Agenden des Staatsoberhauptes per 8. Juli an die drei Nationalratspräsidenten. Was dies im Detail bedeutet.
Die Entscheidung des VfGH
150-Seiten-Anfechtung der FPÖ

Mit der Aufhebung der Hofburg-Wahl durch den VfGH hat Österreich ab 8. Juli keinen Bundespräsidenten mehr. Dessen Aufgaben gehen zur Gänze und ex lege – also ohne eigene Angelobung oder Ahnliches – an die Nationalratspräsidenten als Kollegialorgan über.

Bundespräsident Heinz Fischer wird am 8. Juli um 10:00 Uhr von den Parlamentskammern in einer feierlichen Zeremonie verabschiedet. Direkt im Anschluss sollte das neue Staatsoberhaupt angelobt werden. Da dies nun nicht möglich ist, übernehmen Doris Bures (SPÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) gleichberechtigt und so lange, bis der neue Bundespräsident gewählt und angelobt ist.

Bundespräsidenten: Das kommt auf das Interimstrio zu

Sprecherin des Gremiums ist die Präsidentin, also Bures. Allerdings reicht es, wenn einer der drei Präsidenten im Land ist, um Entscheidungen zu treffen. Im theoretischen Fall, dass gerade nur zwei aus dem Trio verfügbar sind und es zu einem Patt kommt, würde die Stimme des höherrangigen Präsidenten entscheiden. Das heißt, Hofer hat als Dritter Präsident immer Nachrang.

Da das Nationalratspräsidium die Aufgaben nun wohl mindestens vier Monate übernehmen muss, ist in dieser Zeit auch einiges zu erledigen. Erste große Aufgabe wird die Beurkundung jener Gesetze sein, die der Nationalrat kommende Woche beschließt, sobald auch der Bundesrat seinen Segen gegeben hat. Ferner jedenfalls zu erledigen ist die Verabschiedung der österreichischen Teilnehmer an den Olympischen Sommerspielen in Rio. Üblich ist ferner, dass die Bundespräsidenten zumindest die zwei großen Sommer-Festspiele, jene in Salzburg und Bregenz eröffnen.

Neuland ist die Übernahme der Aufgaben des Staatsoberhaupts durch die Nationalratspräsidenten, die seit den 1970er Jahren entsprechend geregelt ist, übrigens nicht. Durch die schwere Erkrankung und den späteren Tod von Franz Jonas im Jahr 1974 musste das Nationalratspräsidium die Agenden des Staatsoberhaupts drei Monate wahrnehmen. Auch nach dem Tod von Thomas Klestil mussten – damals allerdings nur für wenige Stunden – die Nationalratspräsidenten übernehmen, bis Heinz Fischer sein Amt antrat.

(APA, Red.)

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