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Mutmaßlicher Bankräuber in Wien vor Gericht: Möglicherweise Schuldloser angeklagt

Der vermeintliche Bankräuber hat die Erste-Bank vielleicht gar nicht überfallen
Der vermeintliche Bankräuber hat die Erste-Bank vielleicht gar nicht überfallen ©APA (Sujet)
Am Donnerstag stand in Wien ein Mann vor Gericht, weil er im Verdacht steht, im Februar 2012 eine Bank überfallen zu haben. Dass der Angeklagte wirklich der Bankräuber war, glaubt nur eine Angestellte der Bank mit einiger Sicherheit. Andere Zeugen hatten erhebliche Zweifel daran, dass hier der Richtige auf der Anklagebank sitzt.
Der Banküberfall

Der Überfall auf eine Filiale der “Erste Bank” in Wien-Brigittenau geschah wie berichtet am 15. Februar 2012. Jener 32-jährige Mann, der sich deshalb am Donnerstag vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten musste, ist jedoch möglicherweise nicht der Bankräuber – sondern schuldlos.

Zeugen erkannten Angeklagten nicht wieder

Denn obwohl eine Bankangestellte im Zeugenstand den Angeklagten eindeutig als den Bankräuber identifizierte, nährte die Verhandlung Zweifel an dessen Täterschaft. Andere Zeugen, die den Täter ebenfalls zu Gesicht bekommen hatten, erkannten nämlich den Angeklagten nicht wieder bzw. verneinten explizit die Frage, ob es sich um denselben Mann wie damals in der Bank handle

“Er schwört Stein und Bein, dass er diese Bank nicht überfallen hat”, skizzierte Verteidiger Lukas Kollmann die Verantwortung seines Mandanten. Fest steht, dass dieser am Tag des Überfalls viermal in der betroffenen Filiale war, um immer wieder Geld abzuheben, mit dem er in einem nahe gelegenen Spielsalon Automaten fütterte. Die Bankangestellte, die ihn dabei stets bediente, vermeinte, dass derselbe Mann sich um 11.05 Uhr neuerlich vor ihr aufpflanzte: Diesmal allerdings mit einer tief ins Gesicht gezogenen Kapuze auf dem Kopf und einer Schusswaffe in der Hand.

Bankräuber auffallend blass – oder doch dunkelhäutig?

“Anhand der Fotos aus der Überwachungskamera habe ich ihn sofort mit diesem Kunden assoziiert”, erklärte die Frau im Zeugenstand. Bei ihrer Erstbefragung durch die Polizei hatte sie den Bankräuber allerdings als “auffallend blass” beschrieben. Der Angeklagte stammt aus Afghanistan.

Dessen ungeachtet war sich die Zeugin auf eindringliches Befragen hin sicher, dass der “richtige” Räuber auf der Anklagebank saß. Sie verwies auf dessen “markantes Kinn”, “die Lippen” sowie “Gesichtszüge, die man nicht vergisst”.

Eine zweite Bankangestellte hatte demgegenüber Probleme, den Mann zuzuordnen. Der Täter habe “einen ausländischen Touch und eine dunklere Hautfarbe” gehabt. Der Beschuldigte komme ihr zwar bekannt vor, “aber ich kann es nicht sagen, ob er’s ist. Für meine Kollegin hat er halt gepasst.”

Widersprüchliche Zeugenaussagen

Der Überfall, bei dem 2.200 Euro den Besitzer wechselten, hatte sich im Beisein mehrerer Kunden abgespielt. Ein 32-jähriger Trafikant sagte als Zeuge, der Angeklagte sei “definitiv nicht” der Kriminelle: “Derjenige hatte einen Stoppelbart und eine große, dicke Nase.” Außerdem sei der Täter “durch Drogen oder Alkohol käseweiß” gewesen.

Ein 72-jähriger Pensionist erzählte, er habe den Bankräuber beim Verlassen der Filiale bis in den Innenhof einer ums Eck gelegenen Wohnhausanlage verfolgt, wo jener die Kapuze abnahm und sich die Winterjacke auszog. Als ihm der Angeklagte gegenübergestellt und er gefragt wurde, ob er den Mann schon einmal gesehen habe, erwiderte der Zeuge: “Könnte sein. Könnte. Haben’S an Zweiten auch noch?”

Anderer Verdächtiger hatte Alibi

Ursprünglich war ein ganz anderer Mann der Straftat verdächtigt und auch festgenommen worden. Als dieser nachweisen konnte, dass er sich im Tatzeitpunkt in Salzburg befunden hatte, wurde er enthaftet. Wenig später klickten für den 32-jährigen Afghanen, der sich seit mehreren Jahren in Wien befindet und als Küchenhelfer arbeitet, die Handschellen.

Zur Einholung des photometrischen Gutachtens wurde die Verhandlung auf Anfang August vertagt. Ein Enthaftungsantrag des Verteidigers wurde abgewiesen. “Der dringende Tatverdacht kann aufrechterhalten werden”, meinte Richterin Stephanie Öner. Somit liege weiter Fluchtgefahr vor. “Wenn das Gutachten da ist und sagt, er war es nicht, wird er aber sofort enthaftet”, kündigte sie in Bezug auf das weitere Vorgehen gegen den mutmaßlichen Bankräuber an.

(apa/red)

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