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Mordprozess: 29-jährige Obdachlose soll Freund auf Donauinsel getötet haben

Laut Angeklagter soll ein Käsemesser die Tatwaffe sein.
Laut Angeklagter soll ein Käsemesser die Tatwaffe sein. ©APA/HANS PUNZ
Im Juli 2017 soll eine obdachlose 39-Jährige auf der Wiener Donauinsel ihren 29-jährigen Freund getötet haben. Beim Mordprozess im Wiener Landesgericht ist man sich über die Aussage der Frau noch uneinig.
Obdachloser wurde getötet
Verdächtiger schweigt

Die Angeklagte bestreitet die Tat. Ihr Verteidiger geht davon aus, dass der 29-Jährige vom eifersüchtigen Ex-Partner der Frau umgebracht wurde. Tatwaffe soll der Verteidigungsstrategie zufolge ein Käsemesser gewesen sein. Auf diesem fanden sich allerdings keine Blutspuren und keine Hinweise auf DNA-Spuren des Toten, die zwangsläufig vorhanden hätten sein müssen, wenn diesem damit in den Körper gestochen und das Messer unmittelbar danach nicht gründlich gereinigt worden wäre.

Käsemesser scheidet als Tatwaffe aus

Dafür wurden auf einer abgebrochenen Bierflasche die genetischen Merkmale der 39-Jährigen nachgewiesen. Wie die DNA-Expertin Christina Stein darlegte, war die Innenseite des Flaschenrests “flächendeckend” mit dem Blut des Getöteten bedeckt. Am Flaschenhals fand sich eine Mischspur, die sich aus der DNA des 29-Jährigen und der Angeklagten zusammensetzte. Der Spurenlage zufolge sei das Messer – auf dessen Klinge, interessanterweise aber nicht am Griff war die DNA des Ex-Freundes der Frau nachzuweisen – “als mögliches Tatwerkzeug auszuscheiden”, sagte Stein.

Die Angeklagte – eine ausgebildete Sozialarbeiterin und Krankenschwester – war ins Obdachlosenmilieu abgeglitten, nachdem sie sich zur Alkoholikerin entwickelt hatte. Im vergangenen Juli nächtigte sie gemeinsam mit ihrem aktuellen und ihrem früheren Partner – beide ohne Bleibe – auf der Donauinsel. Am 15. Juli trank sie untertags reichlich Wodka, Cointreau und Bier und legte sich ihren Angaben zufolge nach Einbruch der Dunkelheit mit ihrem 29-jährigen Freund schlafen. Mitten in der Nacht sei sie dann aufgewacht, weil ihr Freund mit einer klaffenden Wunde auf sie gefallen sei: “Er ist auf ein Mal auf mir gelegen und hat um Hilfe gerufen.” Der schwerst Verletzte wies eine zehn Zentimeter lange, klaffende Schnitt- bzw. Stichverletzung unterhalb des Schlüsselbeins auf. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Er verblutete.

Sterbender habe “Fritzl” geflüstert

Dem Schwurgericht (Vorsitz: Ulrich Nachtlberger) erklärte die Angeklagte, der Sterbende hätte in ihren Armen wiederholt “Fritzl” geflüstert, den Namen ihres eifersüchtigen Ex-Freunds: “Da war für mich klar, dass es nur der sein kann. Er war krankhaft eifersüchtig, und er hat es ein paar Mal angekündigt.” Die Staatsanwaltschaft geht demgegenüber aufgrund der Beweislage davon aus, dass die 39-Jährige mit der abgebrochenen Flasche gegen den Partner vorgegangen war, nachdem es zwischen den beiden offenbar zu einem Streit gekommen war. Sie soll vor ihrer Festnahme die Bluttat zwei Bekannten gestanden haben.

Der 29-jährige Freund der Angeklagten wurde mit einer “scharfen Waffe” zu Tode gebracht, legte Gerichtsmediziner Daniele Risser dar: “Es kann ein Messer sein, eine Glasscherbe, eine abgebrochene Bierflasche.” Im konkreten Fall spreche eher die sichergestellte abgebrochene Flasche für das Tatwerkzeug.

Verletzung nicht messertypisch

“Vom Verletzungsbild passt das eher zum Flaschenhals. Die dreidimensionale Gestaltung der Wunde ist für mich nicht messertypisch”, sagte Risser. Seinem Gutachten zufolge hätte der 29-Jährige gerettet werden können, wäre der Mann rasch gefäßchirurgisch versorgt worden: “Aber die alarmierte Rettung musste herumfahren, bis er auf der Donauinsel gefunden wurde.” Das Tatgeschehen hatte sich mitten in der Nacht auf einem Platz abgespielt, an dem Obdachlose ihre Zelte aufschlugen.

Weder der Ex-Freund der Angeklagten, den diese der Bluttat bezichtigt, noch jene beiden Unterstandslosen, denen sie vor ihrer Festnahme die Tat gestanden haben soll, kamen ihrer Zeugenladung nach. Diese sollen jetzt stellig gemacht werden, da auf ihre Aussagen nicht verzichtet werden kann. Die Verhandlung wurde zu diesem Zweck auf den 18. Juni vertagt.

(APA/red)

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