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Martin Graf versuchte "Report"-Beitrag zu verhindern

Martin Graf in Bedrängnis
Martin Graf in Bedrängnis ©APA
Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf hat im Mai versucht, die Ausstrahlung jenes ORF-Berichts, der die Stiftungscausa ins Rollen brachte, per Gerichtsbescheid zu verhindern.
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Dies berichtete der ORF-“Report” am Dienstag. Demnach hatte Graf beim Wiener Handelsgericht eine entsprechende Einstweilige Verfügung beantragt, mit der er jedoch abblitzte. Anlass für diesen Schritt war eine “Report”-Programminfo per OTS am Tag vor der Sendung, erklärte Grafs Pressesprecher gegenüber der APA. Bereits in dieser Pressemitteilung seien unwahre Behauptungen aufgestellt worden.

Laut ORF-Pressestelle erfuhr der Öffentlich-Rechtliche erst vom Versuch, die Ausstrahlung zu stoppen, als die eigentliche Klage den Küniglberg erreichte, nämlich Ende Mai. Bei Gericht eingelangt waren Klage samt Antrag auf Einstweilige Verfügung am 22. Mai – also an dem Tag, an dem der “Report” mit dem Graf-Bericht on air ging. Grafs Rechtsvertreter Michael Witt – der ebenfalls im Vorstand der Meschar-Stiftung vertreten ist – beantragte darin auch, dass dem ORF die Einstweilige Verfügung “umgehend, möglichst noch vor Ausstrahlung der Sendung ‘Report'” zugestellt werde, und zwar per Gerichtsboten. Trockene Erläuterung seitens des ORF: “Dieses ist jedoch nicht erfolgt” – der “Report”-Beitrag erblickte das Licht der Öffentlichkeit.

Mit der Einstweiligen Verfügung hatte der Dritte Nationalratspräsident somit kein Glück, das Hauptverfahren ist freilich noch offen. Witt monierte im Namen seines Klienten, dass der “Report” die Verbreitung “der unwahren, ehrenbeleidigenden und kreditschädigenden Behauptung, eine alte Dame habe vor Jahren dem Kläger die Verwaltung ihres ganzen Vermögens anvertraut und der Kläger habe eine Reihe seltsamer Geschäfte mit diesem Vermögen getätigt, welche den Ansprüchen einer Vorbildwirkung von Politikern bezüglich Sauberkeit in der Politik nicht gerecht werden dürften” zu unterlassen habe. Laut ORF hat man nun vier Wochen, also bis Ende Juni, Zeit für die Klagebeantwortung.

FPÖ will mit Grafs Vorgehensweise nichts zu tun haben

Die FPÖ, die sich immer wieder gerne auf Ränke mit dem Öffentlich-Rechtlichen einlässt, will mit Grafs Vorgehensweise übrigens nichts zu tun haben, versicherte Generalsekretär Herbert Kickl auf APA-Anfrage. Heftige Reaktionen kamen von SPÖ und Grünen: SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter sah ein “Schuldeingeständnis” bzw. eine “charakterliche Bankrotterklärung” und warf Graf vor, er gehe “gegen die Medienfreiheit in Österreich” vor. Ähnlich der grüne Abgeordnete Karl Öllinger, der Graf angesichts des “plumpen und dreisten Versuch, die Medienfreiheit einzuschränken” einmal mehr als “rücktrittsreif” bezeichnete.

(APA)

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