Tatsache ist, dass ein Bauantrag von den Betreibern eingebracht wurde, diese aber gleichzeitig öffentlich kundgetan haben, das Projekt in der vorliegenden Form derzeit nicht realisieren zu wollen. Aus diesem Grund – so Linhart – werde die rechtliche Situation jetzt noch einmal akribisch geprüft. Dabei gehe es insbesondere um die Klärung der Frage, ob aufgrund der aktuellen Sachlage überhaupt ein Baubescheid erteilt werden müsse.
Rechtsgutachten eingeholt
Diesbezüglich hat die Stadt bereits zwei voneinander unabhängige Rechtsgutachten eingeholt. In einem nächsten Schritt wird nun eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie wiederum soll den rechtlichen Handlungsspielraum der Baubehörde auf der Grundlage der beiden Gutachten prüfen und sich ein möglichst geschlossenes und abgesichertes Bild davon machen soll, welche Optionen in der Causa offenstehen.
Gewerberechtliche Bescheid
Faktum ist auch, dass kürzlich der gewerberechtliche Bescheid seitens der BH Bregenz ergangen ist. Bürgermeister Linhart und die Stadt fungieren in diesem hochheitsrechtlichen Verfahren als Behörde. Das bedeutet, dass ihr Verhalten ausschließlich vom Gesetz bestimmt wird. Solange die rechtliche Klärung nicht abgeschlossen sei, sehe er sich jedenfalls außerstande, einen Baubescheid zu erlassen, betonte Linhart.