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Lange Schlangen an der TU Wien: Inskription nur mehr bis zum 5. September möglich

Bis 5. September müssen sich Studienanfänger inskribieren.
Bis 5. September müssen sich Studienanfänger inskribieren. ©APA/ Herbert Pfarrhofer
Studienanfänger in Bachelor- und Diplomstudiengängen können sich nur mehr bis zum 5. September inskribieren. An den meisten Universitäten des Landes wurden bereits die Vorjahreswerte an Anmeldungen erreicht. Nicht so an der TU Wien. Hier liegen derzeit 2.500 Anmeldungen vor, im Vorjahr waren es zum gleichen Zeitpunkt 5.500. Bei der Inskription ist derzeit mit Wartezeiten zu rechnen, es bilden sich lange Warteschlangen.
Lange Schlangen an der TU Wien
Inskription an der Hauptuni

Die Universität Wien verzeichnete bis zum 31. August 11.500 Anfänger in Bachelor- bzw. Diplomstudien – im vergangenen Wintersemesters waren es rund 12.300, hieß es auf APA-Anfrage. Im Schnitt würden pro Tag mehrere hundert Studierende zugelassen. An der Universität Graz waren Montagmittag bereits rund 3.840 Personen inskribiert. Dazu kommen noch voraussichtlich rund 300 Psychologie- bzw. Sportwissenschafts-Studenten, die allerdings erst in den kommenden Tagen ihre Eignungsprüfungen ablegen und daher eine andere Anmeldefrist haben, hieß es auf APA-Anfrage. Damit werde die Vorjahres-Anfängerzahl von rund 4.300 Personen mit ziemlicher Sicherheit erreicht und vielleicht sogar übertroffen. An den Inskriptionsschaltern werde eine “hohe Frequenz” an Studenten verzeichnet, aber kein Stau.

Derzeit nur an der TU Wartezeiten

Keine vergleichbaren Probleme wie an der Schwesteruni in Wien gibt es offenbar an der TU Graz. Dort wurden mit heutigem Datum bereits 1.550 Matrikelnummern vergeben – im Vorjahr waren es am Ende der Frist ca. 200 mehr.

An der Universität für Bodenkultur (Boku) wurden bis heute rund 70 Prozent des Anmeldestands des Vorjahres erreicht. Insgesamt würden noch rund 500 Studenten auf das Niveau des Vorjahres “fehlen”. Diese sollten aber noch erreicht werden – die Studenten seien “generell immer am letzten Drücker dran”.

Nachfrist der Inskription bis zum 30. November

In klar definierten Härtefällen kann auch weiterhin in der Nachfrist (30. November) inskribiert werden. Die Ausnahmeregelung gilt etwa für Studenten, die bei einem Aufnahmeverfahren gescheitert sind, für Zivil- und Präsenzdiener, “Nachmaturanten”, bei einem Scheitern in der Studieneingangsphase, bei einer Verhinderung aufgrund von Praktika, Berufstätigkeit oder Auslandsaufenthalten sowie aufgrund eines “unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses”.

Die Neuregelung soll den Unis mehr Planungssicherheit bringen, damit Lehrende und Hörsäle besser eingeteilt werden können. Bereits inskribierte Studenten, die ihr Studium fortsetzen oder etwa vom Bachelor- ins Masterstudium wechseln, haben dagegen noch bis Ende November Zeit. Für Unis und Fächer mit Aufnahmeprüfung gelten ebenfalls weiter eigene Fristen. (APA)

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