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Kunsthalle Wien: Großzügiger Dienstvertrag mit Gerald Matt von Kontrollamt kritisiert

Gerald Matt beschert der Wiener Kunsthalle erneut Kritik.
Gerald Matt beschert der Wiener Kunsthalle erneut Kritik. ©APA
Und wieder gibt es scharfe Kritik in der Causa Gerald Matt: Das Wiener Kontrollamt rügt den Dienstvertrag, der mit dem früheren Generalsekretär und Direktor der Kunsthalle, abgeschlossen wurde. Ihm waren nämlich umfangreiche Nebentätigkeiten erlaubt, für die er Betriebsmittel und Mitarbeiter der Kunsthalle einsetzen durfte.
Misstrauen gegen Matt
Vorübergehend karenziert
Dienstfrei gestellt
Heftige Vorwürfe

Solch eine Bestimmung sollte “in Zukunft vermieden werden”, heißt es im mehr als 90 Seiten umfassenden Prüfbericht, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Projekte von Matt in Kunsthalle Wien untersucht

Untersucht wurde die Gebarung der Kunsthalle sowie einzelne Projekte, in deren Zusammenhang Vorwürfe gegen Matt laut geworden waren. Dass der Ex-Chef der Kunsthalle unrechtmäßig gehandelt hat, ist dem Bericht nicht zu entnehmen. Dagegen wird immer wieder Kritik am Vorstand des mittlerweile durch eine GmbH aufgelösten Kunsthallen-Vereins geübt.

Zuletzt hatte die Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Matt eingestellt. Die Kunsthalle wies einige Vorwürfe gegen Matt in der Vergangenheit als “ Teil einer Kampagne zur Diskreditierung”des Hauses” zurück.

Arbeitsaufwand für Mitarbeiter “enorm” 

Doch auch Beschäftigte der Kunsthalle waren involviert. Sie wurden vom Kontrollamt im Zuge der Recherche befragt. Eine Mitarbeiterin erklärte dabei laut Kontrollamt, dass ihrer Meinung nach alle in diesem Rahmen umgesetzten Projekte “Privatprojekte” des Direktors gewesen seien, “die er allerdings nicht selbst realisiert hatte, sondern unter Zuhilfenahme von vielen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Kunsthalle Wien”.So habe sie etwa den Arbeitsaufwand für zwei Ausstellungen (“Hommage an die Zeichnung” und “Hommage an die Fotografie”) zu 90 Prozent allein ausgeführt. “Ihre Tätigkeiten, die sie verrichtet haben soll, waren z.B. die Besichtigung der Ausstellungsräume, die Werkauswahl, die Organisation der Kunstwerke, die Korrespondenz mit Galeristen, Künstlerinnen bzw. Künstlern und Leihgebern sowie die Hängung der Bilder”, heißt es im Bericht.

Weiters gab die Mitarbeiterin laut Bericht zu Protokoll, dass sie 600 E-Mails zu den Parlamentsprojekten erhalten habe, was einer großen Ausstellung der Kunsthalle Wien entspreche. Laut Kontrollamtsbericht dauerte der Einsatz durchaus lang: “Sie gab einen Zeitaufwand von geschätzt vier Monaten Vollzeit an.” Matt verteidigte die Vorgangsweise in einer im Bericht enthaltenen Reaktion: Er habe sehr wohl die Leitung der Projekte übernommen, versicherte er. Zudem habe der Vorstand zugestimmt. Und die Kollegin sei in ihrer Arbeitszeit tätig gewesen und habe kein eigenes Honorar erhalten.

“Die Durchführung kuratorischer Arbeiten für die Kunsthalle Wien ist im Vertrag der Mitarbeiterin geregelt und gehört zu ihren Kernaufgaben”, zeigte sich Matt überzeugt. Eine weitere Mitarbeiterin erklärte laut Kontrollamt, dass der Arbeitsaufwand der Mitarbeiter für die Parlamentsprojekte “enorm” gewesen sei und dass diese “in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Kunsthalle Wien” gestanden seien. Zum inkriminierten Projekt gehörte übrigens auch die Publikation “Gespräche. Österreichs Kunst der 60er-Jahre”. Hierfür wurden teils Interview-Honorare an Mitarbeiter gezahlt.

Wiener Kontrollamt: Keine Nachvollziehbarkeit

Tatsächlich durfte der einstige Direktor aber jedenfalls Nebentätigkeiten unter Zuhilfenahme von Personal durchführen – sofern sie nicht mehr als 15 Prozent seiner Arbeit ausmachten. Das Problem dabei: Laut Kontrollamt wurde die aufgezeichnete Arbeitszeit nicht entsprechend auf Projekte aufgeteilt. Die “Einhaltung des zulässigen Ausmaßes”, also der 15 Prozent, konnte daher “nicht nachvollzogen” werden.

Die städtischen Prüfer stellen in ihrem Bericht unmissverständlich klar: “Das Kontrollamt empfahl dem Verein Kunsthalle Wien, eine derartige Regelung über Nebentätigkeiten, wie sie im Dienstvertrag des Generalsekretärs vereinbart wurde, in Hinkunft zu unterlassen.” Das Kulturamt (MA 7) wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass dies bereits erfolgt sei – der neue künstlerische Leiter könne nur nach Zustimmung der Stadt eine Nebentätigkeit eingehen.

(APA)

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