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Kriminelles Netzwerk im Rotlichtmilieu: Weitere Verurteilung in Wels

Im Fall "Objekt 21" gab es erneut weitere Verurteilungen.
Im Fall "Objekt 21" gab es erneut weitere Verurteilungen. ©Bilderbox
Bei der Aufarbeitung der kriminellen Machenschaften rund um das rechte Netzwerk Objekt 21 hat es eine weitere Verurteilung in einem Schöffenprozess am Donnerstag im Landesgericht Wels gegeben.
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Der 38-jährige Angeklagte aus Deutschland erhielt für mehrere Straftaten drei Jahre Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor, weiters zwei Einbrüche in einen Lkw und in eine städtische Eishalle und einen versuchten ebenfalls in einen Lkw Anfang 2012 in Oberösterreich. Zu verantworten hatte er auch einen versuchten Brandanschlag auf ein Rotlicht-Etablissement im Oktober 2011 in Wien.

Angeklagter wurde schwer belastet

Der Angeklagte, der in Deutschland insgesamt sechs Vorstrafen aufweist, wurde von einem anderen beschuldigten Deutschen, der seinen Prozess im April bekommt, schwer belastet. Dieser erklärte einmal gegenüber der Polizei, er habe ihn für die Vereinigung im Objekt 21 “rekrutiert”. Er wurde als Fahrer gebraucht, weil er einen Führerschein besaß. Die beiden kennen einander aus einer ähnlichen rechten Gruppierung in Thüringen.

“Kenne ich nicht!”

Der 38-Jährige war zum Teil geständig. Doch auf nähere Fragen des Gerichtes oder des Staatsanwaltes insbesondere nach Personen und Strukturen des Netzwerkes antwortete er immer wieder mit “kenne ich nicht”, “weiß ich nicht”, “kann sein, kann nicht sein” oder überhaupt mit “kein Kommentar”, was ihm als Angeklagten auch rechtlich zusteht. Das Gericht folgte ihm seiner Strategie, sich nur als kleines Rädchen im Netzwerk und belastende Aussagen anderer Bandenmitglieder als Lüge darzustellen, nicht. Von ihm namhaft gemachte Entlastungszeugen, die bestätigen sollten, dass er zum Zeitpunkt eines Einbruches nicht in Österreich, sondern in Deutschland war, wirkten bei ihrer Aussage nicht überzeugend. Der Schöffensenat verurteilte ihn im Sinne der Anklage. Er erbat sich drei Tage Bedenkzeit, auch der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Prozess gegen ehemaligen Zeugen

Am 22. April findet ein weiterer Prozess im Zusammenhang mit dem Netzwerk gegen einen Mann statt, der bereits im Wiederbetätigungsprozess rund um das “Objekt 21” als Zeuge gehört wurde und dort tiefe Einblicke in das rechte Vereinsleben und die Hierarchie der Gruppe vermittelte. Ihm selbst wird eine ganze Liste an Straftaten Delikten zugeordnet, unter anderem Brandstiftung mehrere Einbrüche, Nötigung, Vergehen gegen das Waffengesetz und die Mitgliedschaft in eine kriminellen Vereinigung vor. Der Mann ist weitgehend geständig.

Weitere Verdächtige müssen warten

Weitere Verdächtige warten noch auf die Anklage gegen sie oder auf einen Prozesstermin. Letzteres gilt für einen gebürtigen Linzer, der sich in Wien als Rotlicht-Größe und Buchautor einen Namen gemacht hat. Er soll zahlreiche Handlanger – wie die Mitglieder der Neonazi-Gruppe “Objekt 21” – mit Straftaten beauftragt haben und ist ebenfalls weitgehend geständig. (APA)

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