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Korruptionsprozess: Erstmalige Einvernahme von Hauptangeklagten Grasser

Der Ex-Finanzminister steht unter Korruptionsanklage.
Der Ex-Finanzminister steht unter Korruptionsanklage. ©APA/GEORG HOCHMUTH/APA-POOL
Am Dienstag, dem 41. Tag des Korruptionsprozesses, kommt erstmals Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) zu Wort und wird zu den Vorwürfen der Anklage einvernommen, Schmiergeld bei der Privatisierung der Bundeswohnungen und bei der Einmietung der Finanz in ein Linzer Bürohaus genommen zu haben.
Zerwürfnis mit Grasser
"Nichts Schlechtes gedacht”
Meischberger widerspricht sich
200.000€ kein Schmiergeld
Liechtenstein-Konten
“Solidarischem Akt”

Die konkreten Vorwürfe in der Anklage lauten Geschenkannahme durch Beamte, Fälschung eines Beweismittels und Bestimmung zur Untreue. Bei einer Verurteilung drohen Grasser maximal zehn Jahre Haft. Der Hauptangeklagte weist die Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zurück.

Zu Beginn der Einvernahme erhält Grasser – wie die anderen Angeklagten – die Möglichkeit, eine zusammenhängende eigene Stellungnahme abzugeben. Dies werde er auch tun und das werde länger dauern, kündigte der 49-Jährige bereits vergangene Woche an. Anschließend wird Grasser von Richterin Marion Hohenecker befragt. Die Vorsitzende des Schöffensenats zeichnet sich bisher durch eine äußerst genaue Befragung der Angeklagten aus. Bei redseligen Angeklagten unterbricht sie praktisch nie – wodurch etwa die Befragung des Zweitangeklagten Walter Meischberger – inklusive seiner eintägigen Stellungnahme – zwölf Tage lang dauerte.

Diese Woche finden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag die Verhandlungen im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts statt. Im Juli sind dann noch drei Verhandlungstage angesetzt (17., 18. und 19. Juli) und auch am 1. August wird verhandelt. Dann folgt eine längere Prozesspause, bis es am 18. September wieder weitergeht.

Hauptangeklagter Grasser bei Prozess geistig abwesend

Grasser hat den Prozess bisher zwar so wie alle anderen Angeklagten im Gerichtssaal verfolgt, wirkte aber teilweise geistig abwesend: Tagelang ging er Akten durch und markierte dabei Passagen in seinen Unterlagen. Zu Beginn jeder Verhandlung stellt er sich neben, nicht – wie die anderen Beschuldigten – hinter die zur “Anklagebank” umfunktionierten Tische. Die Prozesspausen verbringt er mit seinen beiden Anwälten, Manfred Ainedter und Norbert Wess, und plaudert manchmal mit seinem Trauzeugen Meischberger. Gegenüber Medienvertretern setzt der ehemals medienaffine Politiker bisher auf Zurückhaltung.

Bisher wurden zehn Angeklagte einvernommen: Der Lobbyist Peter Hochegger kam als erster der Beschuldigten bereits ab dem 20. Dezember 2017, dem sechsten Verhandlungstag, zu Wort. Er legte ein Teilgeständnis ab und belastete darin Grasser und Meischberger. Ab 24. Jänner saß dann der frühere Immofinanz-Chef Karl Petrikovics auf dem “heißen Stuhl” und wurde befragt. Er belastete den mitangeklagten Ex-Raiffeisenbanker Georg Starzer. Starzer wurde ab dem 13. Februar befragt, er wies alle Vorwürfe zurück und betonte, er habe keine Vereinbarung mit Hochegger über die Millionenprovision getroffen.

Ab 21. Februar kam dann der frühere Immofinanz-Manager Christian Thornton mit der Befragung dran. Er hatte die Millionenprovision an Hochegger ausbezahlt, sieht sich aber nur als Bote und “Rechenknecht” im Auftrag von Petrikovics.

Prozess: Schmiergelder für Grasser

Am 28. Februar, dem 21. Prozesstag, begann die Aufarbeitung der “Linzer Causa” um eine 200.000 Euro-Zahlung im Zuge der Errichtung des Bürohauses “Terminal Tower” – laut Anklage ebenfalls Schmiergeld für Grasser. Im Zuge dessen wurden fünf Beschuldigte – deren Namen die APA aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht nennt – einvernommen, nämlich frühere Manager des Baukonzerns Porr, von Raiffeisen Leasing und der RLB-OÖ-Tochter Real Treuhand.

Am 12. April, dem 29. Verhandlungstag, begann die Befragung von Walter Meischberger, ehemals Geschäftspartner von Hochegger, Ex-FPÖ-Politiker und Trauzeuge von Grasser. Da Meischberger den gesamten ersten Tag zu einer eigenen zusammenhängenden Stellungnahme zu den Anklagevorwürfen nutzte, konnte Richterin Hohenecker erst am 24. April, dem 30. Verhandlungstag, mit der eigentlichen Befragung beginnen.

Noch nicht befragt wurden der frühere Anwalt von Meischberger, Gerald Toifl, der frühere Vermögensberater von Grasser, Norbert Wicki und der Immobilienmakler und ehemalige Buwog-Aufsichtsratspräsident Ernst Karl Plech. Plech war zwar zu Beginn des Prozesses anwesend, ist aber nun seit Monaten nicht mehr zu den Verhandlungen gekommen. Er ist aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig. Von Beginn des Prozesses an verhandlungsunfähig aus gesundheitlichen Gründen und daher nicht anwesend ist der mitangeklagte ehemalige Raiffeisenlandesbank-Oberösterreich-Generaldirektor Ludwig Scharinger.

Ex-Finanzminister Grasser nun unter Korruptionsanklage

Der frühere “Jet-Set”-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (49) ist Hauptangeklagter im Korruptionsprozess rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen. Rund ein Jahrzehnt nach seinem Abschied aus dem Finanzministerium wirft ihm die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Bestechlichkeit vor. Grasser soll Schmiergeld in Millionenhöhe gefordert und genommen haben. Grasser weist alle Vorwürfe zurück. Seit 12. Dezember 2017 läuft der Korruptionsprozess gegen ihn und 14 weitere Angeklagte nun im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts.

Grasser war in zwei Regierungen unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) Finanzminister: Zuerst als Freiheitlicher und dann auf einem ÖVP-Ticket. Vom 4. Februar 2000 bis zum 11. Jänner 2007 dauerte seine Amtszeit. Er soll laut Anklage über Peter Hochegger und Walter Meischberger als Mittelsmänner bei der Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 eine Millionenprovision lukriert haben – als Gegenleistung dafür sollen geheime Informationen an die dadurch siegreichen Bieter geflossen sein. Auch für die Einmietung der Finanzbehörde in das Linzer Bürohaus “Terminal Tower” soll er erst nach der Zusicherung einer Bestechungszahlung Grünes Licht gegeben haben. Der “gemeinsame Tatplan” mit seinen Vertrauten Meischberger, Hochegger und Ernst Plech soll die Bereicherung durch Korruptionsgeschäfte gewesen sein, so die Anklage.

Grasser weißt Vorwürfe bei Prozess zurück

Grasser hat alle Vorwürfe, er sei bei seinen Amtsgeschäften käuflich gewesen, immer vehement zurückgewiesen. Diese Angriffe seien von politischen Gegnern lanciert, Neidern, die ihm seine Erfolge nicht gönnen würden, so der in zweiter Ehe mit der Swarovski-Kristallerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser verheiratete Kärntner. Während er in den ersten Jahren der seit 2009 laufenden Ermittlungen noch häufiger öffentlich Stellung nahm, hat er sich in den letzten Jahren medial sehr rar gemacht. Neben einigen Society-Auftritten prägten seine Vorwürfe gegen die Justiz und gegen Medien das Bild.

Im bisherigen Prozessverlauf wurde Grasser vom mitangeklagten früheren Lobbyisten und Geschäftspartner Peter Hochegger massiv belastet. Er habe von Meischberger erfahren, dass er die Millionenprovision aus der Buwog-Privatisierung Grasser zu verdanken habe, sagte Hochegger. Hingegen pocht Meischberger weiter darauf, er habe alleine durch seine eigene Lobbying- und Beratungstätigkeit rund 8 Millionen Provision verdient. Die Aufteilung des Geldes auf drei Konten in Liechtenstein habe nur mit seiner eigenen Finanzplanung zu tun, Grasser habe ihm weder geheime Informationen weitergegeben noch Schmiergeld genommen.

Belastend für Grasser sind die gemeinsamen Termine beim Anwalt mit Meischberger und dem mitangeklagten Makler Ernst Karl Plech, als die Schmiergeldvorwürfe bei der Buwog im Herbst 2009 laut wurden. Telefonisch gab er Meischberger Tipps, wie er Fragen der Ermittler beantworten soll. Auch wirkt Meischberger bis heute bei den Aktiengeschäften mit Geld von einem Liechtenstein-Konto, das die Anklage Grasser zuschreibt, nicht besonders kundig. Weiters will Meischberger zufällig denselben Schweizer Vermögensverwalter und dieselbe Briefkastengesellschaft wie Grasser für seine Geschäfte genutzt haben.

APA/red

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