Der Einsatz der Kameras wird eingeschränkt: Verwendet werden dürfen sie nur “bei Amtshandlungen, bei denen Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt wird”, nicht aber etwa im normalen Streifendienst. Außerdem dürfen die Aufzeichnungen nur zur Aufklärung von Straftaten sowie zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Amtshandlungen ausgewertet werden. Gelöscht werden die Aufnahmen nach sechs Monaten.
Testlauf in Wien mit 25 Stück bis 2019
Die Körper-Kameras waren im Mai 2014 erstmals in Betracht gezogen worden, nachdem es im Zuge einer Demonstration der vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) als rechtsextrem eingestuften Identitären in Wien zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Gegendemonstranten gekommen war. Der Exekutive war vorgeworfen worden, eine “Prügelorgie” veranstaltet zu haben. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) lehnte daraufhin die geforderte Kennzeichnung der Beamten – etwa durch das Tragen der Dienstnummer auf der Uniform – ab und brachte stattdessen die Körper-Kameras als Vorschlag.
(apa/red)