Ein Individualantrag kann dann beim VfGH eingereicht werden, wenn eine Einzelperson meint, von einem Gesetz oder einer Verordnung direkt betroffen zu sein. Allerdings sind die formalen Hürden für einen Individualantrag sehr hoch. Ab dem Zeitpunkt, wo die Beschwerde eingeht, dauert ein Verfahren beim VfGH durchschnittlich neun Monate.
Gendergerechte Auswertung
Durch die “gendergerechte” Auswertung haben Frauen mehr Studienplätze erhalten als ihnen rein nach der Punktezahl zugestanden wären. Die Regelung wurde eingeführt, weil sich bisher stets mehr Frauen als Männer beworben hatten, der Anteil an zum Studium zugelassenen Frauen aber deutlich darunter lag. Nach Ansicht des Klägers ist die nach Geschlechtern getrennte Auswertung der Testergebnisse gleichheitswidrig.
Aufnahmetest umstritten
Die Auswertungsmethode war von Beginn an umstritten, nach einer Beschwerde der HochschülerInnenschaft (ÖH) der Medizin-Uni Wien wurden mit finanzieller Unterstützung des Wissenschaftsministeriums 60 zusätzliche Anfänger-Studienplätze geschaffen. (APA)