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Kindergeld-Reform steht - ohne Kündigungsschutz beim Papa-Monat

Kindergeld-Reform: SPÖ und ÖVP einigten sich nach monatelangen Verhandlungen doch noch
Kindergeld-Reform: SPÖ und ÖVP einigten sich nach monatelangen Verhandlungen doch noch ©APA
Nach zähen Verhandlungen hat sich die Regierung nun doch noch auf eine Reform des Kinderbetreuungsgeldes geeinigt. Knackpunkt war zuletzt der Papa-Monat, hier wurde ein Kompromiss gefunden. Der von der SPÖ gewünschte Kündigungsschutz kommt aber nicht. Das neue Kindergeldkonto tritt ab 1. März 2017 in Kraft. Darin verschmelzen alle pauschalen Varianten des Kindergeldes.

Eltern sollen künftig eine einheitlichere Gesamtsumme von bis zu 16.449 Euro erhalten. Sie können aber die Bezugsdauer zwischen 12 und 28 Monaten für eine Person, oder zwischen 15 und 35 Monaten für beide Eltern zusammen wählen. Das Kindergeld-Konto “bringt mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaftlichkeit für die Eltern”, meinten Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) unisono in einer Aussendung.

Kleine Änderungen beim Papa-Monat

Um einen Kompromiss zu erreichen, einigten sich Karmasin und Heinisch-Hosek auf kleinere Änderungen etwa bezüglich der Dauer des Papa-Monats (“Familienzeit”). So besteht während dieser “Familienzeit” volle Kranken- und Pensionsversicherung. Auch die Dauer des Papa-Monats wird etwas flexibler als ursprünglich geplant.

Kritik hatte es zuvor darüber gegeben, dass die “Familienzeit” nur strikt 31 Tage lang in Anspruch genommen werden kann. Das wurde nun gelockert, der Papa-Monat soll zwischen 28 und 31 Tagen konsumiert werden können, und zwar innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt (statt 61 im Begutachtungsentwurf).

Kein Rechtsanspruch

Einen Rechtsanspruch – wie ihn die SPÖ ursprünglich auch gefordert hatte – wird es nicht geben. Dass es erstmals für die Privatwirtschaft und den Öffentlichen Dienst einen bezahlten Papa- bzw. Babymonat gebe, sei “ein großer Erfolg”, zeigt sich Heinisch-Hosek dennoch zufrieden.

Parnterschaftsbonus

Eine weitere Neuerung gegenüber dem Begutachtungsentwurf: Der neue “Partnerschaftsbonus” gilt auch fürs einkommensabhängige Kindergeld, das als Variante neben dem neuen Konto bestehen bleibt. Wenn die Betreuung zwischen den Eltern gleichmäßig, also 50:50 oder 60:40 aufgeteilt wird, gibt es einen Bonus von 1.000 Euro. “Dadurch möchte ich Väter zusätzlich motivieren, sich verstärkt in dieser prägenden Lebensphase einzubringen”, betonte Karmasin.

So harmonische Töne sind für die Ministerinnen in dieser Sache freilich neu: Im März hatten sie die Verhandlungen nach über zwei Jahren sogar abgebrochen, Karmasin sprach damals davon, dass die Reform gestorben sei, weil sich die SPÖ nicht bewege. Die Regierungsspitzen forderten die Ministerinnen daraufhin auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Ministerinnen verteidigen Einigung

Vor dem Ministerrat am Dienstag verteidigten die zuständigen Ministerinnen das Kompromisspaket. Ein Rechtsanspruch sei zwar nicht “durchsetzbar” gewesen, allerdings könne jeder Vater individuell klagen, argumentierte Heinisch-Hosek. Alles in allem sei man “sehr stolz” auf die erzielte Einigung.

Heinisch-Hosek verwies auf ihrer Ansicht nach “zahlreichen Verbesserungen”, auf die sie sich mit Karmasin geeinigt habe. “Letztendlich waren es ja nur einige wenige Punkte, die gefehlt haben”, betonte die Frauenministerin. Zum fehlenden Kündigungsschutz meinte Heinisch-Hosek, dass kein Arbeitgeber “so blöd” sein werde, dass Arbeitnehmer bei Inanspruchnahme eines Papa-Monats Nachteile erleiden würden.

Auch Karmasin zeigte sich “sehr froh”, dass die neuen Regelungen zum Kindergeld nun auf dem Weg seien. (APA)

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