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Kellerleichen-Prozess: Endgültiges Urteil für Estibaliz C. wird erwartet

Endgültige Entscheidung über Strafhöhe für Estibaliz C. am Mittwoch
Endgültige Entscheidung über Strafhöhe für Estibaliz C. am Mittwoch ©EPA
Die entgültige Entscheidung über die Strafhöhe von Estibaliz C. wird im Laufe der Woche in Wien erwartet. Die Angeklagte wird bei der Verkündung nicht im Gerichtssaal erscheinen.
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Am Mittwoch, den 20. März fällt die endgültige Entscheidung, ob die im vergangenen November im Wiener Kellerleichen-Fall verurteilte Estibaliz C. ihre lebenslange Freiheitsstrafe antreten muss. Die 34-jährige Spanierin war von einem Wiener Schwurgericht schuldig erkannt worden, im April 2008 ihren Ex-Mann Holger Holz (43) und im November 2010 ihren damaligen Lebensgefährten Manfred Hinterberger (47) hinterrücks bzw. im Schlaf aus einer Entfernung von jeweils zehn bis 20 Zentimetern erschossen zu haben.

Dem Urteil zufolge hatte sie die sterblichen Überreste der Männer im Anschluss mit einer Motorsäge zerteilt, die Leichenteile in Plastikwannen und Blumentöpfe einbetoniert und im Keller unter ihrem Eissalon “Schleckeria” in Wien-Meidling verborgen. Im Juni 2011 kamen sie bei Installationsarbeiten zufällig zutage.

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Gegen die Höchststrafe legten die Verteidiger Rudolf Mayer und Werner Tomanek Strafberufung ein, mit der sich nun ein Senat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) unter Vorsitz von Ingrid Jelinek auseinandersetzen muss. Die Anwälte führten die ursprüngliche angemeldeten Nichtigkeitsbeschwerde nicht aus, sodass der Schuldspruch wegen Doppelmordes bereits rechtskräftig ist. Auch nicht bekämpft wurde die zusätzlich zur lebenslangen Haft ausgesprochene Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Estibaliz C. wird an der Berufungsverhandlung nicht teilnehmen, bestätigte OLG-Sprecher Leo Levnaic-Iwanski. Diese habe darum gebeten, nicht in den Justizpalast gebracht zu werden. Offenbar befürchtete Estiabliz. C., wie schon in ihrer Hauptverhandlung einem Blitzlicht-Gewitter von Fotografen und sie bedrängenden Kamera-Teams ausgesetzt zu werden. “Das Ersuchen um Nichtvorführung bedarf keiner Angabe von Gründen. Das Gericht hat das akzeptiert, auf eine Vorführung wird daher verzichtet”, so Levnaic-Iwanksi.

(Red./APA)

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