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Justizdaten-Affäre in Wien: Einvernahmen der Angeklagten abgeschlossen

Die Einvernahme der Angeklagten ist am Mittwoch abgeschlossen worden.
Die Einvernahme der Angeklagten ist am Mittwoch abgeschlossen worden. ©APA
Am Mittwoch konnten die Einvernahmen der zwölf angeklagten Justiz-Mitarbeiter, die Daten verkauft haben sollen, abgeschlossen werden. Ein Urteil könnte somit bereits am kommenden Dienstag statt am 25. Oktober fallen.
Prozess in Wien hat begonnen
Hauptangeklagter abwesend
Mutmaßlich korrupte Beamte vor Gericht

Nachdem am Mittwoch die Einvernahmen der zwölf angeklagten Justiz-Mitarbeiter abgeschlossen werden konnten, wurde die für Freitag geplante Verhandlung abberaumt. Am Dienstag soll noch ein Zeuge vom Bundesrechenamt zum inkriminierten Modus Operandi aussagen. Auf sämtliche weiteren Zeugen wurde verzichtet, da die Angeklagten die inkriminierte Weitergabe von Daten und die Zahlungsflüsse nicht bestreiten.

Justiz-Mitarbeiter sollen Daten verkauft haben

Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten – der 68-jährige Chef einer Wiener Kreditauskunftei soll sich seit 2002 entgeltlich von korrupten Justiz-Mitarbeitern geheime Daten aus dem elektronischen Register der Justiz (VJ) besorgt haben – will Richterin Stephanie Öner zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Der Unternehmer wird derzeit nach mehreren gescheiterten Selbstmord-Versuchen im Wiener Otto-Wagner-Spital (OSW) stationär behandelt.

Nachdem zuvor zahlreiche Angeklagte in ihren Befragungen kein ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein an den Tag gelegt hatten, gab ein steirischer Rechtspfleger zu, zwischen 2002 und 2005 Daten aus dem Exekutionsregister an seinem Bezirksgericht (BG) weitergegeben und gewusst zu haben, dass dies verboten war. Ausschlaggebend wären für ihn “finanzielle Motive” gewesen. Der Mann hatte für die illegalen Abfragen knapp 11.700 Euro kassiert.

Im November 2005 habe er “freiwillig aufgehört, weil ich ein schlechtes Gewissen gehabt habe. Weil ich gewusst habe, dass das nicht erlaubt ist”, sagte der 59-jährige Beamte. Datenschutzrechtliche Gründe wären seinem Tun entgegen gestanden: “Als Rechtspfleger weiß man das.”

Kein Schuldbewusstsein bei einigen Beamten

Anders hatte sich das zuvor bei mittlerweile zum Teil suspendierten ehemaligen Kollegen aus Kärnten und Tirol angehört. “Ich war nie der Meinung, dass man das nicht darf. Ich bin mir keiner Schuld bewusst”, erklärte ein an einem Kärntner BG tätiger Kanzlei-Bediensteter mit Bestimmtheit. Ein Gerichtsvollzieher habe ihn eines Tages am Telefon gefragt, “ob ich das machen könnte. Dann gibt’s a paar Schilling nebenbei. Da hab’ ich zugesagt”, schilderte der 59-Jährige. Am Anfang habe er “nur Offenbarungseide rausgeschrieben”, später aus dem elektronischen Register der Justiz (VJ-Register) Vermögensverzeichnisse ausgedruckt. Dass das untersagt war, habe er nicht gewusst: “Da habe ich mich zu wenig dafür interessiert, muss ich sagen.” Außerdem habe er “das Gesetz da nicht mitbekommen”.

Tiroler hielt Weitergabe für “rechtlich unbedenklich”

In den anderen Fällen hatte jeweils der Chef der Wiener Kreditauskunftei die korrupten Justiz-Mitarbeiter direkt kontaktiert und rekrutiert, wie diese in ihren Einvernahmen schilderten. Ein an einem Tiroler BG beschäftigter Rechtspfleger räumte ein, auf entsprechende Anrufe hin alle vier bis sechs Wochen systematisch Namenslisten an Gerichten abgefragt zu haben, die ihm der Wiener Unternehmer bezeichnete. Die Listen sei er dann zu Hause durchgegangen und habe die für jenen wesentlichen Passagen “mit Leuchtstift angestrichen”, ehe er sie nach Wien schickte.

Für ihn sei die Kreditauskunftei “so etwas wie der Kreditschutzverband” gewesen. Der Firmenchef habe “ein rechtliches Interesse, dass man die Wirtschaft schützt” vertreten. Er habe sein Mitmachen für rechtlich unbedenklich gehalten. Weshalb er dafür Geld bekommen bzw. genommen habe? “Weil ich eine Arbeitsleistung erbracht habe”, betonte der Tiroler Rechtspfleger.

Beamte verdienten sich etwas dazu

Bei den insgesamt knapp 23.000 Euro habe es sich “um a schianes Zuverdienstbrot” gehandelt, verfiel er bei der Verteidigung der entgegengenommenen Zahlungen, die teilweise über das Konto seiner Ehefrau gelaufen waren, in seinen Oberländer Dialekt: “I hab’ mir nix dabei gedenkt.” Außerdem habe er Auslagen gehabt, erwähnte der Rechtspfleger noch, der im Übrigen nach wie vor im Dienst steht und nicht suspendiert wurde: “Ich hab’ das Porto und das Papier für die Ausdrucke zahlen müssen.”

Geheime Daten wurden weitergegeben

Auch andere Angeklagte wollten nach ihren Angaben “Kreditinstitute schützen” und fanden nichts dabei, geheime Daten von von Exekutionsverfahren Betroffenen weiterzugeben. “Ich hab’ mir gedacht, dass das positiv für die Gläubiger ist”, stellte eine ehemalige Kanzleikraft an einem Tiroler BG fest. Sie habe die Kreditauskunftei, die “an offenen Fällen, aktuellen Fällen und Namenslisten” interessiert gewesen sei, “so wie die Gläubigerschutzverbände” betrachtet. Dass die Schuldner umgekehrt ein Recht auf Wahrung des Datenschutzes gehabt haben könnten, sei ihr “nicht gekommen”, so die 36-Jährige, die mittlerweile von sich aus die Justiz verlassen hat.

Sie hatte für die ihr angelasteten Handlungen immerhin 74.000 Euro erhalten: “Es war viel, was ich da gearbeitet habe. Ich war beim Hausbauen. Ich war froh, dass ich etwas dazuverdienen habe können.”

Abfragen wurden in der Freizeit gemacht

Ein weiterer Tiroler Gerichtsbediensteter betonte, Datenschutz sei bei Einführung des VJ-Register nie thematisiert worden. Die Schulungen habe man “im Schnelltempo durchgeführt”, das VJ-Handbuch habe er nicht studiert: “Ich hatte keine Zeit, dieses Handbuch von A bis Z durchzulesen.” Vom abwesenden Hauptangeklagten im Lauf der Zeit insgesamt 10.480 Euro kassiert zu haben, fand er insofern nicht schlimm, als er die Abfragen “ja in der Freizeit” gemacht habe. (APA)

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