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Handgranatenmord: Urteil zweimal 20 Jahre, einmal zwölf Jahre Haft

Beim Prozess in Wien
Beim Prozess in Wien ©APA
Zwischenfall bei der Urteilsverkündung im Handgranatenmord: Mit drei Schuldsprüchen im vollem Umfang der Anklage ist am Mittwoch der Prozess um den sogenannten Wiener Handgranatenmord zu Ende gegangen. Einer der Verurtelten brach draufhin zusammen.
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Kristijan H. wurde im Straflandesgericht wegen Doppelmordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Seine Schwester Renata H. und sein Freund Dejan V. erhielten als Beitragstäter zum Doppelmord zwölf bzw. 20 Jahre.

Kollaps bei der Urteilsverkündung

Während die vorsitzende Richterin Martina Krainz die Urteile verkündete, kollabierte Dejan V. Er verdrehte die Augen, sackte mit leichenblassem Gesicht zusammen, kam zunächst auf der Anklagebank und schließlich auf dem Fußboden zu liegen.

Im Publikum anwesende Angehörige des Mannes stießen Schreie des Entsetzens auf und forderten “Gebt’s ihm wenigstens a Wasser!” Zwei Männer, die zum Zusammengebrochenen stürmen wollten, wurden vom Staatsanwalt Leopold Bien zurückgerufen: “Bleiben Sie hinten!” Die Verhandlung wurde zur ärztlichen Versorgung des 30-Jährigen unterbrochen.

20 Jahre Haft – Mutter brauchte Notarzt

Bei der Zuhörerin, die während der Urteilsverkündung im Großen Schwurgerichtssaal zusammenbrach, handelte es sich um die Mutter des zu 20 Jahren verurteilten Dejan V. Die Frau kam im linken Seitengang zu liegen und musste von der von Richterin Martina Krainz alarmierten Notärztin versorgt, nachdem sich diese um ihren Sohn gekümmert hatte.

Dieser war minutenlang mit starrem Blick und kreidebleich am Fußboden gesessen, nachdem ihm die Schriftführerin ein Glas Wasser gebracht hatte. Justizwachebeamte öffneten die obersten Knöpfe seines Hemds und entfernten das Sakko. Weil kurze Zeit zu befürchten stand, Angehörige des Mannes könnten den Zuhörerbereich überwinden und nach vorne stürmen, schirmten die insgesamt fünf Beamten die Angeklagten ab.

Renata H.: Zwölf Jahre Haft

Auch Renata H., die zu zwölf Jahren verurteilte Schwester des Hauptangeklagten Kristijan H., machte bei der Urteilsverkündung einen angeschlagenen Eindruck und taumelte zurück in Richtung Anklagebank, als sie das über sie verhängte Strafausmaß zu hören bekam.

20 Jahre für Kristijan H. rechtskräftig

Nach entsprechender ärztlicher Versorgung von Dejan V. konnte die Urteilsbegründung im Prozess um den sogenannten Handgranatenmord nach fast 15-minütiger Unterbrechung fortgesetzt und abgeschlossen werden. Auch Dejan V. nahm daran wieder teil, während seine Mutter weiter im linken Seitengang von der Notärztin betreut wurde.

Hinsichtlich der Schuldsprüche verwies die Vorsitzende auf den Wahrspruch der Geschworenen, der ex lege keiner näheren Erörterung bedarf. Bei Kristijan H. – gleichermaßen Haupt- und unmittelbarer Täter – wurden die bisherige Unbescholtenheit, seine geständige Verantwortung und der Beitrag zur Wahrheitsfindung mildernd angerechnet. Aufgrund dieser Umstände entging der 35-Jährige der Höchststrafe. Die 20 Jahre sind bereits rechtskräftig – sowohl Verteidiger Philipp Winkler als auch Staatsanwalt Leopold Bien waren damit einverstanden. Bien hatte sich in seinem Schlussplädoyer für Kristijan H. stark gemacht und erklärt, dessen geständige Verantwortung sei bei den Strafzumessungsgründen zu berücksichtigen, weil damit wesentlich zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen wurde.

Schwester und Freund erbaten Bedenkzeit

Dejan V. und Renata H., die zur Ausführung des Doppelmords beigetragen haben sollen, indem sie in Kenntnis der verbrecherischen Pläne bei der Besorgung und dem Verschwindenlassen der Waffen behilflich waren und Kristijan H. zum Tatort chauffiert bzw. begleitet haben sollen, erbaten Bedenkzeit. Hinsichtlich der beiden gab auch der Staatsanwalt keine Erklärung ab, sodass ihre Strafen nicht rechtskräftig sind.

(apa/red)

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