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Der Prozess um den Wiener Handgranatenmord geht ins Finale

Eine der drei Angeklagten im Wiener Handgranatenmord.
Eine der drei Angeklagten im Wiener Handgranatenmord. ©APA
Am Mittwoch soll der Prozess um den Handgranatenmord, der im Jänner 2014 in Wien-Ottakring verübt worden ist, zu Ende gehen.
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Handgranatenmord geklärt

Das Schwurgericht (Vorsitz: Martina Krainz) wird am Mittwoch noch einen Zeugen vernehmen, den zwei Verteidiger nominiert hatten, da er ihre Mandanten entlasten soll. Im Anschluss sind die Schlussplädoyers geplant, die Urteile könnten bereits am späten Nachmittag verkündet werden.

Über den Wiener Handgranatenmord

In der Nacht auf den 11. Jänner 2014 waren der Transportunternehmer Zlatko N. (45) und der zeitweise von ihm als Fahrer beschäftigte Horst Waldemar W. (57) auf spektakuläre Weise in der Odoakergasse in Wien-Ottakring ums Leben gebracht worden. Die beiden hatten mit dem 35-jährigen Kristijan H. einträgliche Geschäfte mit importiertem Diesel gemacht, der ohne Abfuhr der Mineralölsteuer im Sommer 2013 direkt an Tankstellen verkauft wurde.

Der 35-Jährige soll die beiden laut Anklage getötet haben, weil er befürchtete, diese könnten ihn mit seinen illegalen Geschäften auffliegen lassen. Als Beitragstäter zum inkriminierten Doppelmord sind die 43-Jährige Schwester von Kristijan H. sowie ein 35-jähriger Freund des Mannes angeklagt. Im November hatte es während des Prozesses bereits ein Geständnis gegeben.

Prozess geht zu Ende

Am Mittwoch ist der Prozess um den sogenannten Handgranatenmord abgeschlossen worden. Nach der wenig ergiebigen Befragung eines letzten Zeugen hielten der Staatsanwalt und die Verteidiger ihre Schlussvorträge. Danach zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Die Urteile des Schwurgerichts (Vorsitz: Martina Krainz) dürften am späteren Nachmittag ergehen.

Während sich Kristijan H. grundsätzlich schuldig bekannte, während des Verfahrens aber von seinem Schweigerecht Gebrauch machte und keine an ihn gerichteten Fragen beantwortete, streiten die Mitangeklagten die ihnen unterstellte Beitragstäterschaft ab. Sie hätten den Bruder bzw. den Freund zwar zum Tatort begleitet, aber keine Ahnung von seinen verbrecherischen Plänen gehabt.

Den Angeklagten drohen ihm Fall von Schuldsprüchen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass mit der Urteilsverkündung nicht vor 15.00 Uhr zu rechnen ist.

(apa/red)

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