Ainedter verwies darauf, dass Dank Einspruch bis zum Ende des Verfahrens “das Damoklesschwert bleibt, dass am Ende der Oberste Gerichtshof, oder dann der Menschenrechtsgerichtshof sagt, ‘na Moment, so geht das nicht. Da war eindeutig der Anschein der äußeren Befangenheit gegeben'”. Es gebe “tonnenweise” Judikatur des Menschenrechtsgerichtshofes, dass schon der äußere Anschein der Befangenheit reiche, um einen Richter auszuschließen.
“Grasser ist unschuldig”
“Acht Jahre Vorveruteilung”
Das von dem Angeklagten in Auftrag gegebene 500 Seiten starke Gutachten über eine mediale Vorverurteilung Grassers könne man “vielleicht als sinnlos” ansehen, aber es sei insofern nicht unnötig gewesen, als es dazu beitrage, dass die Laienrichter aber auch die professionellen Richter “die acht Jahre Vorverurteilung” nicht ausblenden.
Grasser habe keinen Antrag auf Verfahrenshilfe erwogen, versicherte Ainedter. Über seine eigene Gage nach acht Jahren Vertretung wollte der Anwalt nicht sprechen, die Finanzierungsfrage sei “das intimste Geheimnis zwischen Klient und Anwalt”, aber “machen Sie sich bitte um mich keine Sorgen, es geht sich aus, es ist fair, es ist in Ordnung”. Fortgesetzt wird der Prozess am Mittwoch mit dem Eröffnungsplädoyer der Anklagevertreter.
(APA)