Daher hat das Handelsgericht (HG) Wien die Prozesstermine für Montag, Dienstag und allenfalls Mittwoch abberaumt, wie ein Gerichtssprecher der APA mitteilte.
Neuer Termin steht noch nicht fest
“Es wird einen neuen Termin geben. Der steht noch nicht fest”, so der HG-Sprecher. Heute, Freitag, habe der zuständige Richter von den Parteienvertretern erfahren, dass Grasser am Montag nicht kommen werde. Sein Mandant habe sich eine Lungenentzündung zugezogen, sagte Grassers Anwalt Dieter Böhmdorfer auf APA-Anfrage.
Auch die gegnerische Partei Deloitte hat heute eine von einem italienischen Kinderarzt ausgestellte Bestätigung über Grassers Erkrankung erhalten, sagte Harald Breit, Partner bei der Steuerkanzlei.
Kein Vertragungsantrag
Der Rechtsvertreter von Grasser betonte indes, deswegen keinen Vertagungsantrag gestellt zu haben. “Eine Erkrankung einer Partei ist kein Vertagungsgrund. Wir haben nur mitgeteilt, dass er krank ist”, so Böhmdorfer.
Wegen OLG-Beschluss verschoben?
Böhmdorfer vermutet, dass das Handelsgericht den Prozess aufgrund eines neuen Beschlusses des Oberlandesgerichts (OLG) verschoben habe. Am HG weiß man davon nichts. “Es ist richtig, dass es keinen förmlichen Vertagungsantrag gibt”, so der Gerichtssprecher. Aber wenn sich der geplante Verfahrensablauf nicht verwirklichen lasse, habe das Gericht die Möglichkeit zu vertagen. Im konkreten Fall hätte der Richter am Montag mit der Einvernahme des Klägers beginnen wollen.
Fehlberatung: Grasser klagt Ex-Steuerberater
Grasser hat seinen früheren Steuerberater und dessen Kanzlei Deloitte auf Schadenersatz verklagt. Grassers Vorwurf: Haunold bzw. Deloitte hätten ihn in Steuersachen falsch beraten. Es geht um die Konstruktion eines internationales Firmen- und Stiftungsnetzwerk Grassers, das im Visier der Justiz steht. Die Ermittlungsbehörde verdächtigt Grasser der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, für seine Meinl-Honorare in Höhe von 9 Mio. Euro soll er keine Abgaben entrichtet haben.
Kanzlei weist Vorwürfe zurück
Grasser hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und hat seinen Steuerberater verklagt. Haunold habe ihm die Konstruktion vorgeschlagen, wegen Falschberatung müsse er ihm also seine entstandenen und möglichen künftigen Kosten ersetzen. Der Steuerberater und dessen Kanzlei haben diese Vorwürfe bisher vehement zurückgewiesen. Sie bringen vor, der frühere Finanzminister sei von dem vorgeschlagenen Konzept eigenmächtig abgewichen.
Drohende Millionen-Strafe
Grasser droht laut Gericht eine Geldstrafe von 15 Mio. Euro sowie eine Nachzahlung über 5 Mio. Euro. Sollte sich der Vorwurf des Abgabenbetrugs erhärten, könnte er theoretisch sogar ins Gefängnis wandern müssen.
Laut Grassers Anwalt Böhmdorfer gibt es nun eine “Wende” in dem Fall, wie er zur APA sagte. Das Oberlandesgericht habe nämlich diese Woche einen Beschluss gefasst, wonach die Kanzlei Deloitte den sogenannten Handakt zu ihrem Klienten Grasser herausrücken müsse. “Wenn der am Tisch liegt, wird bewiesen werden, dass nicht Grasser für die Steuerkonstruktion verantwortlich war. Dann wird die Aussage von Haunold, dass Grasser die Konstruktion geändert hat, nicht mehr aufrechtzuerhalten sein”, ist sich Böhmdorfer sicher. Der Anwalt ist empört, dass Deloitte den Handakt seit Jahren nicht herausgebe. Das sei in Österreich wohl ein einmaliger Vorgang gegenüber dem Klienten.
(APA/red)