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Gesetzesnovelle seit 1. September: Härtere Strafen für Attacken auf Öffi-Personal

angriffe auf Öffi-Personal: Bis zu zwei Jahre Haft bei Körperverletzung drohen nun
angriffe auf Öffi-Personal: Bis zu zwei Jahre Haft bei Körperverletzung drohen nun ©Wiener Linien / Thomas Jantzen
Seit 1. September 2017 drohen bei Angriffen auf Mitarbeiter öffentlicher Verkehrsmittel höhere Strafen. Personen, die gegen Buslenker, Zugbegleiter, Straßenbahnfahrer oder Ticketkontrolleure gewalttätig werden, können zu bis zu zwei Jahren Haft verurteilt werden.
Härtere Strafen kommen
Betrunkener attackiert Buslenker

Bisher lag der Strafrahmen bei bis zu einem Jahr, mit Freitag trat eine Strafgesetz-Novelle in Kraft. “Mit der neuen Regelung setzen wir ein klares Stopp-Signal gegen Gewalt in Öffis. Wer zuschlägt, wird aus dem Verkehr gezogen”, sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) in einer Aussendung.

Strafen bei tätlichen Angriffen verschärft

Durch den neuen Paragrafen ist das Personal in öffentlichen Verkehrsmitteln mit Polizei- und Justizbeamten gleichgestellt. Auch dort wurden die Strafen bei tätlichen Angriffen verschärft.

Bei Körperverletzung drohen dem Täter bis zu zwei Jahre Haft, bei tätlichen Angriffen bis zu sechs Monaten oder 360 Tagsätzen. Als tätlicher Angriff gilt beispielsweise Treten, Stoßen oder mit Gegenständen Werfen. Gestraft wird unabhängig davon, ob es zu einer Verletzung beim Opfer kommt.

>>Tätliche Angriffe auf Öffi-Personal werden künftig härter bestraft 

(apa/red)

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