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Gericht in Wien hat U-Haft eines mutmaßlichen Jihadisten "betoniert"

Das Gericht hat die U-Haft verlängert.
Das Gericht hat die U-Haft verlängert. ©APA
Seit rund sechs Wochen sitzen neun mutmaßliche Jihadisten wegen des Verdachts auf Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (278b Abs 2 StGB) in Wien in U-Haft. Die Beweislage dürfte wesentlich dichter sein als bisher angenommen, denn das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat in der vorigen Woche die U-Haft für einen 18-jährigen Verdächtigen nachgerade "betoniert".
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Der gebürtige Tschetschene hatte unter Verweis auf sein fast noch jugendliches Alter – er wird Anfang Jänner 19 -, seinen schulischen Erfolg – er besuchte bis zuletzt eine HTL -, seine bisherige Unbescholtenheit und vor allem seine Beteuerung, keine strafbaren Handlungen gesetzt zu haben, die Aufhebung der vom Wiener Straflandesgericht über ihn verhängten U-Haft beantragt. Seiner Beschwerde wurde vom OLG nicht Folge gegeben und die Haft vorerst bis zum 24. November verlängert.

“Mehr als eine bloße Vermutung”

Der Drei-Richter-Senat (Vorsitz: Dietmar Krenn) setzt sich in dem der APA vorliegenden Beschluss 21 BS 309/14s eingehend mit dem Tatverdacht und den Haftgründen auseinander. Der Verdacht, eine strafbare Handlung begangen zu haben, sei “mehr als eine bloße Vermutung. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf die Begehung eines Verbrechens geschlossen werden kann”, hält der Senat grundsätzlich fest. Ungeachtet der Unschuldsbeteuerungen des Burschen – wie sieben weitere, ebenfalls aus Tschetschenien stammende und beim Versuch, aus Österreich auszureisen Festgenommene hatte er behauptet, er habe Urlaub in der Türkei machen und sich keineswegs am bewaffneten Jihad in Syrien beteiligen wollen – ist laut OLG “dringend” davon auszugehen, dass der 18-Jährige als Mitglied der radikalislamistischen Terrormiliz IS an Kampfhandlungen teilnehmen wollte.

Neun Jihadisten in U-Haft

Das OLG verweist diesbezüglich auf die Aussagen des neunten Inhaftierten, der sich geständig verantworten soll und in seinen bisherigen Einvernahmen die anderen Verdächtigten “eindeutig” – wie es im Beschluss heißt – belastet hat. Dieser Mann – ein gebürtiger Türke – soll über eine Kontaktperson mit dem Spitznamen “Munsr” in Verbindung mit den tschetschenischen Islamisten gekommen sein und für diese die Reise Richtung Syrien organisiert haben. Es soll im Vorfeld zu konspirativen Treffen gekommen sein, wobei den Tschetschenen eingeschärft wurde, sich vor dem Grenzübertritt der Akkus und SIM-Karten ihrer Handys zu entledigen, um nicht mehr geortet werden zu können. Diese Vorgangsweise sei “mit einer bloßen Urlaubsreise jedenfalls nicht in Einklang zu bringen”, so das OLG.

Vielmehr geht der Senat davon aus, dass beim hohen Organisationsgrad der Reisegruppe das Vorhaben, in Syrien zum Zwecke der Teilnahme an “medial verfolgbaren und international verpönten Kämpfen” (OLG) in Verbindung mit Vertretern des IS zu kommen, “als zwangsläufig auf der Hand liegend angenommen werden kann”. Allein aus “der Reisebewegung und deren Zweck” sei in konkretem Bezug auf den 18-Jährigen die subjektive Tatseite “zwanglos abzuleiten”.

Bei 18-Jährigem liegen sämtliche Haftgründe vor

Beim Verdächtigen lägen sämtliche vom Erstgericht herangezogenen Haftgründe vor, betont das OLG: “Aufgrund der zwangsläufig anzunehmenden tief verwurzelten religiösen und politischen Gesinnung ist trotz der bisherigen gerichtlichen Unbescholtenheit anzunehmen, dass der Beschuldigte auf freiem Fuß […] eine weitere strafbare Handlung mit schweren Folgen begehen würde.” Neben Tatbegehungsgefahr ortet das OLG auch Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Letzteres begründet das Obergericht mit “deutlich zutage getretenen Verschleierungstendenzen”, die sich “in den Vernehmungen aller Beschuldigter” gezeigt hätten. Fluchtgefahr sieht das OLG gegeben, da aufgrund des Organisationsgrads der Beschuldigten und ihrer Hintermänner sowie der zu erwartenden Strafe – für die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung drohen bis zu zehn Jahre Haft – anzunehmen sei, der 18-Jährige werde “mithilfe von Gesinnungsgenossen flüchten oder sich verborgen halten”.

Neben dem 18-Jährigen hat das OLG auch im Fall eines 27-jährigen Verdächtigen vor kurzem eine Haftbeschwerde abgewiesen – die Tageszeitung “Die Presse” hat darüber am Donnerstag berichtet. Ein weiterer mutmaßlicher Islamist befindet sich nicht mehr in U-Haft, sondern wurde inzwischen in Strafhaft überstellt. Nach seiner Festnahme wurde festgestellt, dass er noch eine offene Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Für die restlichen sechs Inhaftierten sind für kommenden Montag (6. Oktober) im Wiener Straflandesgericht reguläre Haftprüfungstermine anberaumt. (APA)

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