2009 kam eine Lawine ins Rollen, die den österreichischen Steuerzahler teuer zu stehen kommen könnte. Damals klagte laut Bericht der “VN” ein Beamter, weil seine vor dem 18. Geburtstag erworbenen Vordienstzeiten (Lehre und Schule) nicht angerechnet wurden. Der EuGH sah Altersdiskriminierung. Dies wurde repariert, zugleich aber die Dauer für den ersten Gehaltssprung von zwei auf fünf Jahre erhöht. Darauf, so die “VN”, wurde die Republik gleich nochmals geklagt – denn für Dienstnehmer, die Vordienstzeiten erst nach dem 18. Geburtstag erworben hatten, galt weiterhin die alte Gehaltssprungregelung. Sie erhielten also schneller mehr Gehalt. Somit würden Bedienstete, die die neue Regelung nutzen wollen, erst recht wieder aufgrund des Alters benachteiligt, stellte der EuGH nun in seinem aktuellen Urteil fest. Eingeweihte schimpfen, die Regierung habe das Verfahren vor dem EuGH klassisch versemmelt.
Sechs Monate bis zum Knall
Die Folgen: Laut “Kurier” haben Alle Bundes- und Landesbediensteten, 5.000 Telekom-Mitarbeiter und 8.000 Postler ab sofort das Recht, einen Antrag auf Neufeststellung ihres Gehalts einzubringen. Die Dienststelle hat dann innerhalb von sechs Monaten tätig zu werden. Im Klartext: Die Regierung hat genau sechs Monate Zeit, die Sache wieder ins Lot zu bringen. Ohne Reparatur haben die Bediensteten laut “Kurier” das Recht auf eine Vorrückung um eineinhalb Biennalsprünge, und die rückwirkende Nachzahlung dieser Gehaltserhöhung für drei Jahre. Allein letzter Punkt kostet drei Milliarden. In der Regierung herrscht nun Panik. Verhandlungen mit der Beamtengewerkschaft laufen auf Hochtouren. Denn in Zeiten von Sparkurs, kriselnder Wirtschaft und hoher Arbeitslosigkeit wäre ein Milliardengeschenk für unkündbare Hofräte dem Steuerzahler wohl nur schwer zu vermitteln.