Derzeit muss man beim Finanzamt einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe stellen. Künftig soll ein Abgleich etwa mit den Daten aus dem Zentralen Personenstandsregister durchgeführt werden, um die Anspruchsvoraussetzungen zu überprüfen.
Rascher zur Familienbeihilfe
Liegen alle Informationen vor, kann die Familienbeihilfe rasch und unkompliziert ausgezahlt werden. Fehlen Daten, wie zum Beispiel die Kontonummer, auf die die Familienbeihilfe überwiesen werden soll, soll ein zielgerichtetes Informationsschreiben an die Eltern ergehen.
Insgesamt sollen davon geschätzte 80.000 Familien pro Jahr profitieren. Es sei Ziel der Regierung, bürokratische Barrieren abzubauen, erklärten Familienministerin Sophie Karmasin und Finanzminister Hans Jörg Schelling (beide ÖVP) in einer Stellungnahme gegenüber der APA. “So sollen Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit Behörden weniger Zeit und weniger Kosten aufwenden müssen. Die Antragslose Familienbeihilfe ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.”
Antraglose Familienbeihilfe passierte Ministerrat
Der Ministerrat hat am Dienstag wie geplant die antraglose Familienbeihilfe beschlossen. Die Familien sollten sich nach der Geburt den Weg zum Finanzamt esparen, erklärte Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) nach der Regierungssitzung.
Bisher wurde die Familienbeihilfe nur dann ausgezahlt, wenn beim Finanzamt ein Antrag auf Gewährung gestellt wurde. Künftig werden die Daten aus dem Zentralen Personenstandsregister elektronisch an die IT-Systeme der Finanzverwaltung übermittelt. Sollten Daten wie etwa eine Kontonummer fehlen, wird diese Info bei den Eltern eingeholt.
Freude über den Beschluss
Schelling und Karmasin zeigten sich in einer Aussendung abermals erfreut: “Wir sind mit der gemeinsamen Initiative unserem Ziel einer schlankeren Verwaltung und damit verbundenen ausgabenseitigen Einsparungen einen Schritt näher gekommen.”
Auch die Grünen begrüßen die Einführung der antraglosen Familienbeihilfe. Sie fordern in einer Aussendung darüber hinaus, dass Eltern darüber verständigt werden, dass Anspruch auf Familienbeihilfe besteht bzw. wenn der Anspruch nicht automatisch anerkannt werden kann.
(apa/red)