“Damit können wir junge Österreicher auf Wunsch direkt unterstützen und wollen ihre Eigenverantwortung und Selbstständigkeit fördern”, sagte Familien- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner (V) über das geänderte Prozedere zur Familienbeihilfe.
Bisher bezogen Eltern Familienbeihilfe
Derzeit wird die Familienbeihilfe für die rund 1,8 Millionen in Österreich lebenden Kinder im Regelfall von den Eltern bezogen. In Zukunft können die rund 270.000 Volljährigen in Ausbildung eine Direktauszahlung beantragen. Darunter fallen insbesondere Studenten an Universitäten und Fachhochschulen sowie Teilnehmer eines Kollegs oder Lehrlinge, die eine Berufsreifeprüfung absolvieren (Lehre mit Matura). Eine Sonderlösung gibt es für 17-jährige Lehrlinge, für die die Eltern eine Direktauszahlung der Familienbeihilfe beantragen können.
Bezug nach Überweisungsantrag
Wer sich die Familienbeihilfe ab dem 1. September direkt auszahlen lassen will, muss einen Überweisungsantrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Voraussetzung ist aber eine Zustimmung der Eltern bzw. Anspruchsberechtigten, um eventuelle Probleme für Familien beim Unterhaltsrecht oder im Steuerrecht zu vermeiden, so der Minister.
Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) und Bundesjugendvertretung haben das Gesetz zwar prinzipiell als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Sie kritisieren allerdings, dass die Direktauszahlung nur dann möglich ist, wenn die Eltern ihre Zustimmung geben, die sich noch dazu jederzeit widerrufen können.
Aktuell erhalten 18-Jährige 130,90 Euro pro Monat, ab dem 19. Lebensjahr sind es 152,70 Euro Familienbeihilfe.
(apa/red)