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Folteraffäre Bakary J.: Entlassung der Polizisten wird nun geprüft

Bakary J. wurde von Polizisten brutal gefoltert - nun wehren sich diese gegen ihre Entlassung
Bakary J. wurde von Polizisten brutal gefoltert - nun wehren sich diese gegen ihre Entlassung ©APA (Sujet) / AP Photo/Ronald Zak
Sechs Jahre liegt der Fall um den Afrikaner Bakary J. bereits zurück, der von Wiener Polizisten brutal gefoltert wurde. Erst im April 2012 sind drei der involvierten Beamten aus dem Polizeidienst entlassen worden. Diese Entlassung wird nun wegen einer Beschwerde der Betroffenen geprüft.
WEGA-Beamte doch entlassen
Späte Entschuldigung

Wie der “Standard” vorab in seiner am Mittwoch erscheinenden Ausgabe berichtete, wird die Entlassung der drei Beamten, die in die Folteraffäre um Bakary J. verwickelt waren, nun geprüft.

Beschwerde von drei Polizisten angenommen

Demnach liegt der Zeitung ein Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vor, der besagt, dass eine Beschwerde der drei Beamten gegen die schweren Disziplinarstrafen angenommen wurde, zwecks weiterer Prüfung ihrer Einwände. Fällt diese Prüfung im Sinne der Polizisten aus, könnten sowohl die Entlassung als auch der Verlust erworbener Rechte der Polizisten außer Kraft gesetzt werden.

Ein neuerliches disziplinarrechtliches Verfahren wäre nötig, berichtete der “Standard”. Bis zum endgültigen Spruch der Höchstrichter würden Entlassung und Rechteverlust allerdings aufrecht bleiben. Einer gleichzeitig mit der Beschwerde beantragter aufschiebenden Wirkung leistete das Höchstgericht nicht Folge.

Der Fall Bakary J.

Der Schubhäftling Bakary J. war im April 2006 bei einem Polizeieinsatz in eine Lagerhalle in der Leopoldstadt verschafft und dort schwer verletzt worden. Die vier involvierten Polizisten hatten dem Gambier umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Zu der Misshandlung kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch.

Die vier WEGA-Beamten wurden vor Gericht gestellt und 2009 wegen Quälens eines Gefangenen zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Sie durften zunächst weiter Polizeidienst verrichten, allerdings nur im Innendienst. Zwei der Beschuldigten wurden später wegen psychischer Probleme frühpensioniert.

Entlassung zunächst als “nicht gerechtfertigt” befunden

Dienstrechtlich landete der Fall vor der im Bundeskanzleramt angesiedelten Disziplinaroberkommission, die eine Entlassung als nicht gerechtfertigt ansah. Nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofes wurden schließlich im April 2012 drei involvierte Polizisten entlassen. Der vierte Beamte hatte im Vorfeld eine Geldstrafe akzeptiert. Erst im Mai 2012 hatte sich das Innenministerium offiziell bei Opfer Bakary J. für die Vorfälle entschuldigt.

(apa/red)

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