Das Obduktionsgutachten, das derzeit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien vom Department für Gerichtsmedizin erstellt wird und frühestens in vier Wochen in schriftlicher Form vorliegen soll, dürfte jedoch den Verdacht erhärten, dass der Tod des 48-jährigen Juristen von den Entführern zumindest bewusst in Kauf genommen wurde. Bei der Obduktion fanden sich keine Anzeichen, dass sich Rebasso zur Wehr gesetzt hatte.
Ermittlungen in Wien wegen Mordes
Ungeachtet der Ermittlungen in Russland führt die Staatsanwaltschaft Wien vorerst das Inlandsverfahren gegen die beiden Verdächtigen in Richtung Mord und erpresserische Entführung fort. Da eine russische Verfassungsbestimmung die Auslieferung russischer Staatsbürger zur Strafverfolgung an ausländische Behörden verbietet, übermittelt die Anklagebehörde laufend den Kollegen in Russland ihre Ermittlungsergebnisse und hofft, dass diese Unterlagen entsprechend gewürdigt werden. Neben dem Obduktionsgutachten wird dabei vor allem einem DNA-Gutachten entscheidende Bedeutung zukommen.
Rebasso wurde erwürgt oder erdrosselt
Rebasso, der am 27. Juli aus einer Tiefgarage in der Wiener Innenstadt entführt wurde, dürfte vom gegen ihn gerichteten Angriff überrascht worden sein. Seine Leiche, die am vergangenen Donnerstag von einem Jäger in einem Wald bei Königstetten gefunden wurde, wies keine Abwehrspuren auf. Ob der Jurist bereits in der Tiefgarage oder an einem anderen Ort ums Leben gebracht wurde, ist noch unklar. Im ersten Obduktionsbefund wurde als Todesursache jedenfalls “stumpfe Gewalteinwirkung auf den Hals” genannt. Rebasso dürfte demnach erwürgt bzw. erdrosselt worden sein.
Fahrzeuge werden auf DNA-Spuren untersucht
Als Verdächtige wurden zwei Russen ausgeforscht, die mit ihren echten Reisepässen in Wien einen Pkw angemietet hatten, in dem der Anwalt aus der Tiefgarage geschafft wurde. Den Wagen, in dessen Kofferraum sich ebenso Blutspuren fanden wie in Rebassos eigenem Fahrzeug, retournierten die Russen ungereinigt. Sollten sich in den Fahrzeugen ihre DNA-Spuren nachweisen lassen, wäre aus Sicht der heimischen Justiz in jedem Fall die Indizienkette in Richtung erpresserische Entführung geschlossen, zumal einer der beiden Männer einige Tage nach Rebassos Verschwinden ein Erpresserschreiben an die Familie des 48-Jährigen gerichtet hatte. Das österreichische Strafgesetzbuch sieht für erpresserische Entführung mit Todesfolge denselben Strafrahmen wie für Mord vor: zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. (APA)