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Erbrecht und Erbschaften: Neuer Online-Ratgeber gibt kostenlos Tipps

Das Thema Erbrecht ist mitunter eine heikle Angelegenheit.
Das Thema Erbrecht ist mitunter eine heikle Angelegenheit. ©Pixabay/Sujet
Für die meisten zählt Erben zu den Themen, über die man nicht gerne spricht und mit denen man sich nicht auseinandersetzen möchte. Dementsprechend gering ist der Wissensstand darüber - und das Erbe fällt nicht selten an den Staat. Ein neuer, kostenfreier Erbrechtsberater will nun besser informieren.
Infos zum gesetzlichen Erbrecht

Vergissmeinnicht.at präsentiert deswegen den neuen kostenfreien Erbrechtsratgeber „Von mir bleibt nur Gutes“.

Interessierte erfahren darin, was sie beim Vererben beachten müssen – insbesondere mit den seit Jahresbeginn in Kraft getretenen Neuerungen – und wie sie gemeinnützige Organisationen im Testament bedenken können.

Erben und Erbschaften: Information essentiell

Laut der Studie „Erben in Österreich – privat und geschäftlich“ der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich haben sich 47 % der Österreicher über das Thema Erben noch keine Gedanken gemacht. Nur 13 % der über 18-jährigen haben definitiv ein Testament verfasst. Wie wichtig ein Testament allerdings ist, zeigt die Tatsache, dass zwischen 2012 und 2015 mehr als 12 Mio. Euro an den Staat fielen, weil kein Testament und keine gesetzlichen Erben gegeben waren.

„Zwar besteht unter den Österreicherinnen und Österreichern vielfach der Wunsch, selbst zu bestimmen, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Ableben geschieht, trotzdem ist der Wissensstand der Bevölkerung zum Thema Erben und Testament sehr gering“, zeigt Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands Austria, unter Bezug auf die Studie der RAK NÖ auf. 30 % der Bevölkerung wissen etwa nicht, dass auch Schulden vererbt werden können  – oder wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist. Ebenfalls sehr gering ist der Kenntnisstand über die heuer in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen.

Testamentsratgeber klärt kostenlos auf

Mit dem seit Ende März verfügbaren Testamentsratgeber bietet Vergissmeinnicht.at gemeinsam mit der Österreichischen Notariatskammer ein Serviceinstrument, um den Wissensstand zum Thema Erben zu verbessern. Der kostenfreie Ratgeber informiert über die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht ebenso wie über die zentralen Änderungen im Erbrecht.

Die ab 1. Jänner geltenden Neuregelungen bringen unter anderem eine Berücksichtigung von Pflegeleistungen durch nahe Angehörige, ein außerordentliches Erbrecht für Lebensgefährten oder neue Formvorschriften für fremdhändige Testamente. Darüber hinaus zeigt der Ratgeber „Von mir bleibt nur Gutes“, wie man eine gemeinnützige Organisation im Testament berücksichtigen kann und was dabei zu beachten ist.

>> Der Ratgeber ist ab sofort online oder unter der Hotline 0800 700 111  kostenlos zu bestellen.

Testamente in Österreich

Für immer mehr Österreicher ist es eine Option, gemeinnützige Organisationen im Testament in Form eines Vermächtnisses zu bedenken. 2016 wurden durch Testamentsspenden rund 55 Millionen Euro gespendet. Begründet werden Spenden an gemeinnützige Organisationen vorwiegend mit dem Wunsch, Gutes zu leisten, aber auch als Mensch in guter Erinnerung zu bleiben.

Vergissmeinnicht.at – Die Initiative für das gute Testament vereint 70 österreichische gemeinnützige Organisationen. Zusammen mit dem Träger der Initiative, dem Fundraising Verband Austria, wollen sie die österreichische Bevölkerung über die Möglichkeit informieren, im Testament neben Angehörigen auch eine gemeinnützige Organisation zu berücksichtigen.

>> Mehr zum Thema: Formfehler – Notare warnen vor ungültigen Testamenten.

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