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Doppelstaatsbürgerschaften in Wien: 18.500 potenzielle Verdachtsfälle

18.500 potenzielle Verdachtsfälle: Überprüfung von 18.500 österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgerschaften erfolgt
18.500 potenzielle Verdachtsfälle: Überprüfung von 18.500 österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgerschaften erfolgt ©APA (Sujet)
In der Bundeshauptstadt hat die Überprüfung möglicher illegaler österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürgerschaften bisher 18.500 potenzielle Verdachtsfälle ergeben. Das gab der zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) in einer Aussendung am Donnerstag bekannt.
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Da davon auszugehen sei, dass sich unter diesen Personen viele legale Doppelstaatsbürger befinden, werde sich die Zahl noch reduzieren.

100.000 Datensätze von möglichen türkischen Wahlberechtigten

Seit Mai wurden der für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten zuständigen MA 35 drei Listen mit insgesamt ca. 100.000 Datensätzen von möglichen türkischen Wahlberechtigten in Österreich übermittelt. Die verschiedenen Listen unbekannter Herkunft seien vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), der FPÖ bzw. in weiterer Folge vom Innenministerium sowie von einer anonymen Quelle übermittelt worden.

Nach der Prüfung der Datensätze habe sich der Kreis der Personen mit Wohnsitz Wien zunächst auf rund 44.000 reduziert. “Nach Abgleich mit dem Zentralen Melderegister, dem Zentralen Staatsbürgerschaftsregister sowie der internen Verfahrensdatenbank bleiben rund 18.500 Personen, die eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und auf den Listen aufscheinen”, informierte Werner Sedlak, Leiter der MA 35, in der Aussendung.

Unklar bei 3.500 von 18.500 Personen: Ist Wien zuständig?

Von diesen 18.500 Personen sei bei rund 3.500 aufgrund nicht eindeutiger Zuordnung allerdings noch offen, ob Wien zuständig ist. Zudem sei davon auszugehen, dass sich unter ihnen viele legale Doppelstaatsbürger befinden. Wie viele Feststellungsverfahren tatsächlich durchgeführt werden müssen, lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, so Sedlak. Angesichts des Mehraufwands werde die MA 35 jedenfalls mit spätestens Ende August aufgestockt.

Im laufenden Jahr hat die MA 35 mit Stand Ende Juni 2017 bereits 702 Feststellungsverfahren im Zusammenhang mit Staatsbürgerschaftsverfahren eingeleitet. Diese würden jedoch nicht nur auf Basis der verschiedenen Listen geführt, sondern umfassten auch alle weiteren Verdachtsfälle.

“Nehmen jeden Verdachtsfall auf unerlaubte Doppelstaatsbürgerschaft ernst”

“Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut und wir nehmen jeden Verdachtsfall auf unerlaubte Doppelstaatsbürgerschaft sehr ernst. Mir ist wichtig, dass jeder Verdachtsfall gleichermaßen streng, genau und rechtmäßig geprüft wird”, betonte Czernohorszky. Gleichzeitig sei besondere Sorgfalt angebracht, insbesondere weil noch nicht geklärt sei, woher die Listen stammen.

(apa/red)

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