Für den Fall, dass die Kaution bezahlt wird, wurde dem Betroffenen laut Aussendung des Gerichts bereits das Gelöbnis, Österreich nicht zu verlassen, abgenommen. Die Höhe der Kaution bemisst sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen im Zusammenhalt mit der Schwere des ihm zu Last liegenden Tatverdachts. Der Betroffene meldete gegen den Beschluss Beschwerde an, über welche das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden haben wird.
Dmitry Firtash in Wien festgenommen
Firtash war Mittwochabend an seinem Firmensitz in Wien-Margareten verhaftet worden. Grundlage für die Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Wien war ein US-Haftbefehl in dem ihm der Verdacht der Bestechung und der Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Über die Zulässigkeit der Auslieferung wird anhand des Auslieferungsersuchens und der von den US-amerikanischen Behörden noch vorzulegenden Unterlagen vom Landesgericht für Strafsachen Wien nach Durchführung des dafür vorgesehenen Verfahrens entschieden werden, teilte das Landesgericht mit. (APA)