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Die Verteilung der Mandate auf drei Ebenen

183 Mandate werden bei der Nationalratswahl in Österreich vergeben.
183 Mandate werden bei der Nationalratswahl in Österreich vergeben. ©APA
183 Mandate werden bei der Nationalratswahl in Österreich vergeben. Dies nicht auf einmal, sondern auf drei Stufen: In den Regionalwahlkreisen gibt es Direktmandate, danach werden die Mandate auf Ebene der neun Bundesländer verteilt und schließlich auf Bundesebene ein Ausgleich vorgenommen.

Die Parteien reichen für jede dieser Ebenen Wahlvorschläge ein und verteilten die erhaltenen Mandate der Reihe nach an die Kandidaten auf diesen Listen – außer die Wähler haben durch Vorzugsstimmen eingegriffen.

Unterste Grundlage für die Mandatsverteilung ist die Volkszählung. Denn jedes Bundesland (und jeder Wahlkreis) bekommt eine Maximalzahl an Mandaten zugewiesen, die dort verteilt werden können. Die meisten stehen dem einwohnerstärksten Land Niederösterreich (nämlich 37) zu, Wien hat 33, Oberösterreich 32, die Steiermark 27, Tirol 15, Kärnten 13, Salzburg 11, Vorarlberg 8 und das Burgenland 7.

Österreichs Regionalwahlkreise

Die 39 Regionalwahlkreise sind unterschiedlich groß und haben damit unterschiedliche viele Mandate zur Verfügung: Der größte Wahlkreis Graz und Umgebung 9, der kleinste, Osttirol, eines; meistens gibt es zwischen drei und sechs Mandate pro Wahlkreis.Theoretisch könnten schon alle 183 Mandate in den Ländern verteilt werden. Da bei den Berechnungen aber immer Reste übrig bleiben, fallen “Restmandate” an – die dann an die Kandidaten der Bundeslisten gehen. 2008 kamen 72 Kandidaten über die Wahlkreise, 77 über die Landes- und 34 über die Bundesebene in den Nationalrat.

Direktmandate in den Wahlkreisen erreichen üblicherweise nur die großen etablierten Parteien. So verloren die Grünen ihre zwei 2006 eroberten 2008 wieder, das BZÖ kam mit LH Jörg Haider an der Spitze auf vier in Kärnten, die FPÖ auf 8, die ÖVP auf 29 und die SPÖ auf 31. Für die Mandatsverteilung muss bei der Wahl – sobald die Ergebnisse vorliegen – zuerst geklärt werden, welche Parteien daran überhaupt teilnehmen. Das dürfen nur die, die bundesweit mindestens vier Prozent der gültigen Stimmen oder in einem Regionalwahlkreis ein Direktmandat erreicht haben.

Errechnung der “Wahlzahlen”

Dann wird festgestellt, wie viele Stimmen jeweils für ein Mandat nötig sind. Dazu werden die “Wahlzahlen” ausgerechnet – jeweils eine für jedes Bundesland und seine Wahlkreise und eine für die Bundesebene. Insgesamt gibt es also zehn Wahlzahlen: Neun für die Länder (und deren jeweilige Wahlkreise) und eine für den Bund.

In den Ländern und Wahlkreisen kostete 2008 ein Mandat zwischen 23.139 (Vorarlberg) und 28.808 (Niederösterreich) Stimmen. Vergleichsweise “billig” sind die Mandate auf Bundesebene zu haben: Dort waren 24.895 Stimmen erforderlich. Nur zwei Länder, Tirol und Vorarlberg, hatten etwas niedrigere Wahlzahlen – in allen anderen Ländern und damit auch deren Wahlkreisen gingen mehr Stimmen für ein Mandat drauf.

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(APA)

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