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Bub am Zebrastreifen überfahren: Lenker vor Gericht

Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Der 52-Jährige hatte unter Medikamenteneinfluss gestanden.

Der Autofahrer, der am 18. Mai 2010 in Wien-Döbling einen achtjährigen Buben auf einem Zebrastreifen ungebremst überfahren und zu Tode gebracht hatte, muss sich am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht verantworten.

Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Der 52-Jährige hatte unter Medikamenteneinfluss gestanden – er hatte in der Früh zwei blutdrucksenkende Tabletten eingenommen, wobei Schläfrigkeit als eine Nebenwirkung des Mittels Amlodipin bekannt ist.

Lenker hatte “einen Blackout”

An der Kreuzung Döblinger Hauptstraße – Pyrkergasse dürfte der Angeklagte den Volksschüler Fabian W. einfach übersehen haben, der sich mit zwei Mitschülern am Heimweg befand. Die drei Viertklässler überquerten vorschriftsmäßig den Schutzweg, der von einem Schülerlotsen gesichert wurde, weil die Kreuzung als gefährlich bekannt war: Ein 14-Jähriger war nur wenige Wochen vorher am Zebrastreifen angefahren und verletzt worden. Bereits 2008 hatte ein Pkw zwei Mädchen erfasst. Ampel gab es an dieser Stelle – angeblich aus platztechnischen Gründen – keine.

Der schwarze Mercedes touchierte den Lotsen seitlich und erwischte Fabian voll, der überrollt wurde. Der Achtjährige hatte keine Überlebenschance. Der Unglückslenker, bei dem keine Alkoholisierung festgestellt werden konnte, gab unmittelbar nach dem schrecklichen Unfall an, er habe “kurz die Augen zugemacht” bzw. “ein Blackout gehabt”. Im Fall eines Schuldspruchs drohen ihm nun bis zu drei Jahre Haft.

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