AA

Beschwerde abgelehnt: OLG entscheidet über Auslieferung von Firtasch an die USA

Zwischenentscheidung im Fall Dmytro Firtasch.
Zwischenentscheidung im Fall Dmytro Firtasch. ©APA (Symbolbild)
Nachdem der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde des Anwalts des ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch abgelehnt hat, ist nun das Oberlandesgericht Wien am Zug.

Der Verfassungsgerichtshof hat im Juli eine Gesetzesbeschwerde von Dmytro Firtasch abgelehnt. Das bestätigte am Freitag ein Gerichtssprecher gegenüber der APA. Einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien zur von den USA begehrten Auslieferung des ukrainischen Oligarchen steht nun nichts mehr im Weg. In erster Instanz war das US-Begehren in Wien als “auch politisch motiviert” abgelehnt worden.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Wien im vergangenen Oktober Berufung gegen die Entscheidung des Straflandesgerichts Wien eingelegt hatte, hatte Firtasch-Anwalt Dieter Böhmdorfer Ende 2015 beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragt, eine Bestimmung des österreichisch-US-amerikanischen Auslieferungsvertrag für verfassungswidrig zu erklären.

Firtasch: Entscheidung über Auslieferung kann getroffen werden

Die Verfassungsrichter lehnten Firtaschs Beschwerde am 2. Juli ab. Der Sitz der behaupteten Verfassungswidrigkeit lege nicht in der angefochtenen Vorschrift, heißt es in dem Beschluss, der am 19. Juli auch im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts veröffentlicht wurde.

Während des Verfahrens am Verfassungsgerichtshof war die Berufung der Staatsanwaltschaft Wien gegen eine Nichtauslieferung Firtaschs nicht behandelt worden. Nun kann das Oberlandesgericht (OLG) Wien die Causa jedoch zu einem rechtskräftigen Abschluss bringen.

Ein OLG-Senat beschäftige sich seit der VfGH-Entscheidung mit den umfangreichen Akten des Auslieferungsbegehrens, erklärt ein Gerichtssprecher gegenüber der APA, der von einem Beschluss frühestens im Oktober 2016 ausgeht. Das Oberlandesgericht kann das Auslieferungsbegehren rechtskräftig ablehnen und eine Auslieferung beschließen. Möglich ist aber auch ein Zurückverweisen des Verfahrens an die erste Instanz.

Das werfen die USA Firtasch vor

Der Österreich-affine Oligarch aus der Ukraine, dem US-Behörden Korruption im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten in Indien vorwerfen, war nach einem US-Haftbefehl im März 2014 in Wien-Wieden verhaftet worden. Nach Bezahlung einer Rekordkaution von 125 Millionen Euro war Firtasch auf freien Fuß gesetzt worden und hat sich nach Medienberichten seit damals in Österreich aufgehalten. Das Landesgericht Wien lehnte im April 2015 in erster Instanz das Auslieferungsbegehren der USA als “auch politisch motiviert” ab, die Staatsanwaltschaft Wien legte Berufung ein.

Zuletzt schrieb Dmytro Firtasch im April 2016 Schlagzeilen: Auf Basis eines Rechtshilfeersuchens aus Deutschland, führten damals österreichische Ermittler eine Hausdurchsuchung im Anwesen des ukrainischen Oligarchen in Wien-Hietzing durch. Sein Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer betonte, dass Firtasch im Ermittlungsverfahren als Zeuge und nicht als Beschuldigter geführt werde.

(APA, Red.)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Beschwerde abgelehnt: OLG entscheidet über Auslieferung von Firtasch an die USA
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen