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Beschneidung: Verfahren gegen Wiener Oberrabbiner eingestellt

Die religiöse Praxis der Beschneidung stand zuletzt vielfach im Kreuzfeuer der Kritik
Die religiöse Praxis der Beschneidung stand zuletzt vielfach im Kreuzfeuer der Kritik ©APA
Die Wiener Staatsanwaltschaft Wien sieht keine Körperverletzung im religiösem Ritual der Beschneidung. Das Verfahren gegen Schlomo Hofmeister, den Gemeinderabbiner der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG),wurde darum eingestellt, hieß es am Freitag.
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Die “Initiative gegen Kirchenprivilegien” hatte eine Anzeige gegen Schlomo Hofmeister eingebracht, da dieser religiöse Beschneidungen an Unmündigen durchführe. Ermittlungen gegen einen muslimischen Arzt in der selben Sache seien noch anhängig, hieß es am Freitag vonseiten der Anklagebehörde.

Streitthema Beschneidungen

Die Initiative sah in ihrer Anzeige den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, da es sich bei Beschneidungen um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, ohne dass dies ein medizinischer Grund rechtfertige. Die Staatsanwaltschaft sieht diese nicht erfüllt. Warum der Fall des praktischen Arztes, der ein Beschneidungszentrum in Wien betreibt und auf rituelle islamische Beschneidung spezialisiert ist, noch anhängig ist, wurde nicht konkret begründet.

Ad acta gelegt ist auch eine Gegenanzeige des Bundesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs. Dieser hatte der “Initiative gegen Kirchenprivilegien” aufgrund der Sachverhaltsdarstellung Herabwürdigung religiöser Lehren, Verhetzung und Verleumdung vorgeworfen. In ihrem Anliegen will die Initiative nun “alle Rechtsmittel ausschöpfen”, offensichtlich seien dem Staat und der Justiz Kinderrechte “augenscheinlich ziemlich egal”, hieß es dort.

(apa/red)

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