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Beschluss zum Wiener Wahlrecht laut SPÖ im Juni

Das neue Wiener Wahlrecht wird im Juni im Landtag beschlossen
Das neue Wiener Wahlrecht wird im Juni im Landtag beschlossen ©APA (Sujet)
Im Juni wird im Landtag das neue Wiener Wahlrecht beschlossen. Das verkündete der Wiener SPÖ-Gemeinderat Kurt Stürzenbecher am Donnerstag in einer Aussendung. Bisher war lediglich klar, dass die Novelle bis zur nächsten Wien-Wahl im Jahr 2015 kommt.
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Details zur neuen Regelung wurden nicht genannt. Die von der ÖVP am Donnerstag erhobene Forderung, dass eine einfache Mehrheit keine absolute Mandatsmehrheit ergeben dürfe, sei jedoch “undemokratisch” und verzerre den Wählerwillen, befand der SP-Politiker.

Möglich, dass einfache Mehrheit für “Absolute” reicht

Denn schon durch die Fünf-Prozent-Hürde (für den Einzug ins Stadtparlament, Anm.) könne es vorkommen, dass ein Stimmanteil von unter 50 Prozent für eine “Absolute” reiche.

ÖVP-Forderung: Wahlrecht für Wien-Zweitwohnsitzer

Auch der Forderung der ÖVP, Zweitwohnsitzern in Wien das Wahlrecht zu gewähren, erteilte er eine Absage. Dann könnten sich Personen in mehreren Bezirken anmelden und wären dadurch auch bei mehreren Bezirksvertretungen wahlberechtigt.

“Das ist unmöglich zu kontrollieren und sicherlich demokratiepolitisch nicht wünschenswert”, zeigte sich Stürzenbecher überzeugt.

Vorerst nur Beschluss zu Bezirksbefragungen

Jene Regelung, die noch im Juni im Landtag beschlossen wird, betrifft vorerst nur die Befragungen in den Bezirken. Wann die Gemeindewahlordnung – also das Wahlrecht für die nächste Wien-Wahl – geändert wird, ist noch nicht bekannt. Eine Sprecherin des SPÖ-Klubs hat später am Donnerstag die zuvor in einer Aussendung gemachten Aussagen präzisiert.

Allerdings soll auch die Wahlordnung noch heuer novelliert werden, betonte die Sprecherin. Der Zeitpunkt dafür sei aber noch nicht fix.

In Sachen Bezirksbefragungen sollen klare Regeln für regional begrenzte Befragungen in der Stadtverfassung verankert werden, hieß es zuletzt. Festgeschrieben werden soll etwa, wer teilnahmeberechtigt ist und wer die Beschlüsse zur Durchführung einer Befragung fasst.

(apa/red)

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