Beinamputierte Frau stach Adoptivvater Messer ins Herz: Prozess am 11. Juni

Der Mann, ein pensionierter Kriminalbeamter, überlebte, obwohl der Herzbeutel eröffnet wurde. Die Angeklagte hat seit Anfang März 2012 keine Beine mehr. Ihr waren beim Versuch, auf einen Güterzug aufzuspringen, beide Beine in Kniehöhe abgetrennt worden.
Frau verlor Beine bei Selbstmordversuch
Die Akademikerin, befand sich infolge psychischer Probleme – sie soll an einer Borderline-Störung leiden – in den vergangenen beiden Jahren insgesamt fünf Mal in stationärer Behandlung im Otto-Wagner-Spital (OWS). Den Sprung auf den Zug werteten die Ärzte als weiteren Selbstmordversuch. Nach diesem Vorfall wurde die Frau wieder stationär im OWS aufgenommen.
Als sie im Zusammenhang mit ihren schwerwiegenden Verletzungen einen Kontrolltermin in einem anderen Spital wahrnehmen sollte, kehrte die 33-Jährige am 25. April von diesem Ausgang nicht mehr zurück. Sie traf sich stattdessen mit ihrem damaligen Freund und einer Jugendfreundin und machte sich mit diesen einen gemütlichen Abend. Am nächsten Tag besuchte sie ihren Adoptivvater, der sich telefonisch bei ihr gemeldet hatte, weil die Polizei ihn nach dem Aufenthaltsort der vom OWS als abgängig gemeldeten Rollstuhlfahrerin gefragt hatte.
Prozess in Wien
Der Adoptivvater drängte die 33-Jährige, ins OSW zurückzukehren, da sie seiner Ansicht nach weiterer psychiatrischer Behandlung bedurfte. Laut Anklage fühlte sich die Frau von ihm nicht ernst genommen, während sie ein “neues Leben” mit ihrem Freund beginnen wollte. “Um den ständigen Einflussnahmen auf ihre Zukunftspläne ein Ende zu setzen und ihn zum Schweigen zu bringen, entschloss sie sich schlussendlich, ihn zu töten”, schreibt Staatsanwältin Ursula Kropiunig in ihrer Anklageschrift.
Die 33-Jährige soll mit ihrem Rollstuhl in die Küche gefahren sein und sich ein Messer mit einer Klingenlänge von acht Zentimeter geholt haben, das sie in ihrer Bauchtasche versteckte. Danach setzte sie sich zu ihrem Adoptivvater auf die Couch im Wohnzimmer und stach plötzlich und für diesen völlig unerwartet zu: Ein Stich ging in die linke Brustseite, ein zweiter in die linke hintere Achselfalte.
Angeklagte zum Tatzeitpunk zurechnungsfähig
Trotz ihrer psychischen Probleme war laut einem psychiatrischen Gutachten bei der Angeklagten zum Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit gegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben. Dieses Verfahren endete im vergangenen Februar mit einem Unzuständigkeitsurteil, weil die Richterin zur Überzeugung gelangte, dass ein Schwurgericht das inkriminierte Geschehen in Richtung Mordversuch prüfen müsse.
Für Verteidiger Nikolaus Rast ist klar, dass seine Mandantin keinen Tötungsvorsatz hatte. Er wird daher auf Körperverletzung plädieren. Die Frau habe sich einerseits in einem Ausnahmezustand befunden, weil sie nicht ins OSW zurückkehren wollte. Vor allem aber habe sie ihrem Adoptivvater nur in den Arm stechen wollen. “Der Stich ist in die Brust gegangen, weil er sich in dem Moment weggedreht hat und sie infolge ihrer körperlichen Behinderung auf der Couch keinen Halt gehabt hat”, so Rast gegenüber der APA.
(APA/Red)