Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ) will prüfen, ob die Geheimhaltung des Papiers gerechtfertigt ist. Die Nichtveröffentlichung war seitens des Krankenanstaltenverbunds (KAV) mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte begründet worden.
Bericht über Misshandlungen ist geheim
Der KAV hatte am Mittwoch eine Stellungnahme publiziert, welche die Ergebnisse der Untersuchung zu angeblichen Misshandlungen im Pavillon 15 kurz zusammenfasst. Der Sukkus: Die teils durchaus qualvolle Betreuung habe den damals üblichen Standards entsprochen, “Anhaltspunkte für vorsätzliche, strafrechtliche Vorgehensweisen” habe man nicht gefunden.
Volksanwalt sieht “problematische Optik”
Kräuter sieht in der Weigerung des KAV, den Bericht zugänglich zu machen, eine “problematische Optik”, wie er am Donnerstag auf derstandard.at zitiert wurde. Die Volksanwaltschaft könne das so nicht stehen lassen, wiewohl man nicht vorverurteile. Er will sich neben dem Argument des Persönlichkeitsrechts auch anschauen, ob die Bewertung der Vorkommnisse durch die KAV-interne Kommission “inhaltlich gedeckt” sei. (APA)